Integrierte Begehung ab 1. Januar 2027
Integrierte Begehung ab 1. Januar 2027: Eine kombinierte Begehung für Arbeitsschutz und MPDG – so effizient wie möglich, so (un)bürokratisch wie nötig!
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe übernimmt künftig zusätzlich die Arbeitsschutzbegehungen im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen*. Diese finden künftig zusammen mit den bereits bekannten Begehungen nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) statt.
Die momentan stattfindenden stichprobenartigen Arbeitsschutzbegehungen durch die Bezirksregierung sind dann nicht mehr nötig.
Durch die Zusammenlegung der Kontrollen wird die Zahl der Begehungen pro Praxis verringert und der organisatorische Aufwand reduziert.
Die gemeinsame Begehung ist damit ein Schritt zu weniger Bürokratie und einer besseren Unterstützung der Zahnarztpraxen.
Bei Bedarf können Sie sich zur Vorbereitung auf den Arbeitsschutzteil an den von Ihnen gewählten BuS-Dienst wenden. Weitere Informationen zum individuellen Ablauf und zur Vorbereitung der Praxis werden rechtzeitig bereitgestellt.
Einfache und schnelle Unterstützung - für Ihre Praxis
Wie bisher erhält die Praxis rechtzeitig vor dem Termin eine schriftliche Ankündigung mit konkreten Hinweisen zur Vorbereitung – ergänzt um Informationen zum Arbeitsschutz.
Zusätzlich bietet die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe den betroffenen Praxen eine kostenfreie Beratung vor Ort an. Beim Arbeitsschutz wird insbesondere geprüft, wie dieser in der Praxis organisiert ist. Dabei steht die gesetzlich vorgeschriebene und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt.
Im Rahmen der seit Jahrzehnten bewährten Betreuung bietet der BuS-Dienst der Kammer Schulungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese BuS-Praxen profitieren auch weiterhin von einer Teilversion der Software e-pms zur unkomplizierten und kostenfreien Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie weiteren wertvollen Funktionen.
Sicherheitsverantwortliche in den Praxen, die ihre Kenntnisse im Arbeitsschutz in den vergangenen Jahren bereits über den BuS-Dienst der Kammer erworben oder aktualisiert haben, benötigen unserer Einschätzung nach keine gesonderte Schulung, Informationsveranstaltung oder Vorbereitung auf die kommende Regelung.
Bitte warten Sie auf die Informationen, die wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt proaktiv bereitstellen.
*Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe zur Einführung einer gemeinsamen Begehung.