27.04.2026
Neue Gebührenordnung - BQFG - ab 01. Mai 2026
Gern möchten wir Sie bereits schon jetzt über die wesentlichen Änderungen informieren.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Gebührenhöhe: Ein Erstantrag ab dem 01.05.2026 kostet 605,- €, ein Folgeantrag 190,- €
- Fälligkeit: Die gesamte Gebühr ist mit Antragstellung fällig. Eine Splittung der Gebühr in zwei Teile findet nicht mehr statt.