26.06.2026

Neue Herausgaberichtlinie für den Praxisausweis (SMC-B)

Es ist eine neue Herausgaberichtlinie für den elektronischen Praxisausweis (SMC-B) der KZVWL in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherigen Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen aus dem Jahr 2020. Grundlage der Neufassung sind die aktuellen Vorgaben der gematik für Kartenherausgeber.

Die Richtlinie regelt verbindlich die Beantragung, Nutzung und Sperrung des Praxisausweises für vertragszahnärztliche Praxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie ermächtigte Zahnärztinnen und Zahnärzte und ermächtigte Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der KZVWL.

Der Praxisausweis (SMC-B) dient der sicheren Authentifizierung einer Praxis innerhalb der Telematikinfrastruktur und ist Voraussetzung für die Nutzung verschiedener digitaler Anwendungen.

Die vollständige Herausgaberichtlinie steht ab sofort auf der Website der KZVWL zum Download bereit.

Zur Herausgaberichtlinie

  1. https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/smc-b

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