Seit dem 01.07.2023 erhalten vertragszahnärztliche Praxen monatliche Pauschalen für die Ausstattung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). Die bisherigen Einmalpauschalen wurden durch monatliche Pauschalen abgelöst. Vertragszahnärztliche Praxen erhalten seit dem ausschließlich monatliche Pauschalen für die Ausstattung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur. Die Höhe der Pauschale richtet sich u.a. nach der Anzahl der Zahnärzte zum Quartalsende, nach den in der Praxis vorgehaltenen Komponenten, Anwendungen und Dienste.
Ab dem Jahr 2025 wurde nach Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMI) gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) die Telematik-Pauschalen geändert.