Die Servicestelle ist ausschließlich für die Region Westfalen-Lippe zuständig. Sie koordiniert den Austausch zwischen Zahnärzten/innen und ihren Praxisteams mit betroffenen Patientinnen und Patienten, damit diese beraten und unterstützt werden. Sie vergibt keine Behandlungstermine.
Darüber hinaus kann Ihnen in Ihrer Bezirksstelle der Zahnärztliche Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen als Mitglied des Bezirksstellenvorstands zu Fragen der Versorgung dieser Patienten in Ihrer Region wertvolle Informationen geben.
Wir möchten auf diese Weise dazu beitragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vollumfänglich zahnmedizinisch versorgt werden können.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner wenden oder einfach eine Mail an ServiceMmB@zahnaerzte-wl.de schicken.
Mehr über unsere Servicestelle verraten unsere Broschüre und unser Flyer.
Menschen mit Beeinträchtigungen haben in gleicher Weise Anspruch auf Teilhabe an der zahnmedizinischen Versorgung wie andere Patienten auch. Häufig können Patienten mit Beeinträchtigungen infolge Immobilität nicht oder nur sehr bedingt unsere Praxen aufsuchen. So werden Kontrolluntersuchungen und prophylaktische Maßnahmen seltener oder gar nicht mehr durchgeführt. Eine zunehmende Verschlechterung der Befundsituation ist dann unausweichlich.
Das Konzept zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung sieht vor, dass Zahnärzte sich mit den Patienten, den Angehörigen und den Mitarbeitern der Pflege darum bemühen, einen Besuch in der Praxis auch zu Kontrollen wieder zu organisieren.
Wo das nicht möglich ist, sind wir Zahnärzte gefordert, vor Ort beim Patienten einen Übersichtsbefund zu erstellen. Optimal bei Anwesenheit einer Bezugsperson und ggf. des Mitarbeiters der Pflege kann dann mit dem Patienten entschieden werden, wo der Befund angemessen behandelt wird:
- in der Praxis, ggf. mit besonderen Transportmitteln
- in der oral- oder kieferchirurgischen Praxis
- in einer stationären Einrichtung
- oder ggf. unter Hinzuziehung eines apparativ ausgestatteten Zahnarztes in der häuslichen Umgebung
Bei der Gelegenheit soll für den Pflegedienst eine Pflegeanweisung (Formblatt) erstellt werden, damit die Mundhygienesituation optimiert werden kann. Ein Wiedervorstellungstermin für einen Kontrollbefund ist abzustimmen. Das sind Leistungen, die grundsätzlich jeder Kollege erbringen kann und muss. Sie sind Bestandteil der Approbation und Teil des Sicherstellungsauftrages der vertragszahnärztlichen Versorgung.
Wo Kenntnisse aufgefrischt werden sollen, bieten sich entsprechende Fortbildungen an.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit einer Einrichtung der stationären Pflege einen Kooperationsvertrag vereinbaren können. Gerne informieren und beraten wir Sie dazu. Außerdem stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine Übersicht der stationären Pflegeeinrichtungen in Ihrer Umgebung zusammen, die noch nicht im Rahmen eines Kooperationsvertrages versorgt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Hölscher (Tel.: 0251-507-370).
Für die Koordination vor Ort steht ein Mitglied des Bezirksstellenvorstandes (Beauftragter für die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen) zur Verfügung.
Alle weiteren Fragen können mit der gemeinsamen Servicestelle von Kammer und KZV in Münster geklärt werden.
Zahnmedizinische Versorgung bedeutet Zugang zur Versorgung für alle Menschen.
Dr. Wilfried Beckmann (Vorstandsreferent der ZÄKWL)
Dr. Holger Seib (Vorstandsvorsitzender der KZVWL)
Die zahnärztlichen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten mit der gleichnamigen Servicestelle der zahnärztlichen Körperschaften zusammen. Sie unterstützen bei der Koordinierung für die Versorgung der stationären Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsverträgen. Sie bauen Kontakte zu ambulanten Pflegediensten auf, um für die Mund- und Zahnpflege zu sensibilisieren, sowie Probleme zu eruieren.
Die zahnärztlichen Beauftragten haben einen Überblick über die spezifischen Behandlungsmöglichkeiten in der Bezirksstelle, um für Angehörige von Pflegepatienten und Behinderten als Lotse zu fungieren. Dazu gehören insbesondere:
- barrierefreie Praxen,
- Praxen mit Behandlungsmöglichkeiten für besonders adipöse Patienten,
- Praxen die unter Sedierung oder ITN Patienten mit Beeinträchtigungen chirurgisch bzw. gerade auch konservierend behandeln können.
Wer der für Ihre Bezirksstelle zuständige Zahnärztliche Beauftragte ist, können Sie Ihrer Bezirksstelle entnehmen.
Die vertragszahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger Versicherter muss sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gewährleistet werden. Um dem Mehraufwand der Zahnärzte bei aufsuchenden Leistungen gerecht zu werden, wurden bereits 2013 neue Leistungspositionen geschaffen (Bema-Nr. 171 a/b) und Neuregelungen bei den Positionen 151/152 getroffen. Da Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen jedoch sehr häufig nicht in der Lage sind, selbstständig eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, ist es seit dem 1. April 2014 möglich Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen zu schließen.
Nach Abschluss eines solchen Vertrages kann der Zahnarzt für die Besuche in der Einrichtung höhere Vergütungsansprüche geltend machen als bisher (Bema-Nr. 154/155, 172 a+b). Während einige Bestandteile des Vertrages obligatorisch sind, gibt es fakultative Passagen, die die Partner individuell verhandeln können. Unser Mustervertrag dient als Vorlage.
Entsprechend des § 119b Abs. 2 SGBV wurde diesbezügliche eine Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband geschlossen, in der Anforderungen, Qualitäts- und Versorgungsziele sowie Details zur Abrechnung und Vergütung der zusätzlichen Leistungspositionen festgelegt sind.
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Seit der Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Versorgung haben gesetzlich Versicherte einen verbrieften Anspruch auf den Zahnarztbesuch in den eigenen vier Wänden, wenn sie eine Praxis nicht mehr selbst erreichen können. Im Mittelpunkt des Besuchs des Zahnarztes steht die Aufnahme der Anamnese und die Erhebung eines orientierenden Befunds. Dann kann mit dem Patienten und ggf. anwesenden Vertrauenspersonen besprochen werden, wo und wie die notwendige Behandlung durchgeführt werden kann. Parallel soll die Gelegenheit genutzt werden über ein Formblatt für die ambulante Pflege Anweisungen zur Unterstützung des Patienten bei der häuslichen Mundhygiene zu geben
Die Servicestelle für die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigung bietet der Öffentlichkeit eine Information über barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Praxen in Westfalen-Lippe. Tagtäglich melden sich Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Servicestelle, um eben solche Praxen ausfindig zu machen. Diese Abfrage stellen wir zusätzlich auch über den Praxissuchdienst der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe zur Verfügung. Bitte registrieren Sie sich ! Über unsere Internetseite www.barrierefreie-zahnarztpraxis.de können Sie folgende Kriterien für Ihre Praxis registrieren:
- Barrierefreier Praxiszugang
- Rollstuhlgerechte Praxis
- Behindertengerechter Parkplatz
- Rollstuhlgerechtes WC
Bitte melden Sie sich auf der Homepage www.barrierefreie-zahnarztpraxis.de wie gewohnt mit Ihrem Benutzernamen (Anfangsbuchstabe des Vornamens großgeschrieben + 6-stellige Kammer-Mitgliedsnummer + Anfangsbuchstabe des Nachnamens großgeschrieben) an. Als Passwort geben Sie bitte nur die sechsstellige Mitgliedsnummer an.
Beispiel: Zahnärztin Luise Mustermann, Mitglieds-Nr. 012345
Benutzername: L012345M
Passwort: 012345
Die auf Ihre Praxis zutreffenden Merkmale brauchen Sie einfach nur ankreuzen und über den entsprechenden Button abspeichern. Sie können Ihre Eingabe zu jeder Zeit wieder ändern oder ergänzen, indem Sie sich erneut einloggen. Zusätzlich möglich sind Angaben über Hausbesuche, Besuche in Alten- und Pflege- und auch in Behinderteneinrichtungen. Im Gegensatz zu den o.g. Informationen sind diese nicht über den Praxissuchdienst der Internetseite abrufbar. Die Servicestelle gibt diese Angaben nur bei individuellen Anfragen weiter.
Zahnärzten, die eine barrierefreie Praxis gestalten möchten, bietet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit Hilfe eines virtuellen Praxisrundgangs eine gute Information. Hier können Sie die entsprechende Seite der KZBV direkt erreichen.
Zum Thema „Zahnmedizin für Menschen mit Beeinträchtigungen werden verschiedene Fortbildungen im Kammerbereich angeboten. So finden Sie Angebote der Akademie für Fortbildung und der OralGesundheit Inklusiv (ehemals KMFG).
Intensiv können Sie sich zu dem Thema auch über das Curriculum „Alterszahnheilkunde kompakt“ fortbilden:
Renommierte Referenten aus Wissenschaft und Praxis stellen Ihnen in sechs Modulen die verschiedenen Aspekte der Alterszahnheilkunde vor, von den medizinischen Grundlagen bis zur Prävention und Betreuung des geriatrischen Patienten in der Praxis. Anhand vieler Fallbeispiele erwerben Sie ein spezialisiertes theoretisches und praktisches Wissen, das Sie in die Lage versetzt, auch der anspruchsvollen Behandlung pflegebedürftiger Patienten gerecht zu werden.
Das Curriculum umfasst sechs Samstage und endet mit einem kollegialen Fachgespräch. Moderator des Curriculums ist Prof. Dr. Christoph Benz. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Curriculum wird mit der Verleihung eines Zertifikates bescheinigt.
Informationspaket für Zahnarzt-Praxen
Die Basisinformationen zum Thema „Zahnmedizin für Menschen mit Beeinträchtigungen“ haben wir Ihnen zum Download in einer ZIP-Datei zusammengestellt.
Das Paket enthält folgende Anlagen im Einzelnen:
- Neue Besuchsleistungen
- Formblatt zum Kooperationsvertrag
- Biotene Medikamentenübersicht
- Pflegeanleitungen (Totalprothesenträger, eigene Zähne + ZE, eigene Zähne)
- Erstkontakt Checkliste
- Pflegegrade
- Einverständniserklärung Bevollmächtigte
- Punkte Hausbesuche (neue Fassung)
- MRE Infoblatt
Zum Download klicken Sie bitte hier.
Griffverstärkung für die Zahnbürste, Dreikopfzahnbürste oder Mundschleimhaut befeuchten – es gibt zahlreiche Tipps, die helfen, die Mundgesundheit von Hochbetagten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhalten. Tipps und Hilfestellungen zur Unterstützung im täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen finden Sie im Downloadbereich. Schauen Sie mal vorbei!
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an. Unsere Dentalhygienikerin Doris Brinkmann (Tel.: 0251/507-621) steht Ihnen mit ihrem Team gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Weitere Tipps gibt es auch unter:
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Interaktionen
Menschen mit Beeinträchtigungen haben oft Erkrankungen, die mit einer Vielzahl von verordneten Medikamenten behandelt werden. Das bringt das Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) und Interaktionen mit sich.
Mit dem Repetitor Zahnärztliche Medikation bietet die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe einen Überblick zu den aus zahnärztlicher Indikation eingesetzten Medikamenten. Die Seiten 21-25 befassen sich speziell mit allgemeinen Wechselwirkungen und Interaktionsmechanismen.
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt die Ausarbeitung "Polypharmazie & Multimorbidität" zur Verfügung. Sie ist so aufgebaut, dass sich unter Teil 1 "Allgemeine Grundsätze" finden. In Teil 2 "Geriatrische Erkrankungen und relevante Informationen für die zahnärztliche Behandlung" sind die häufigsten geriatrischen Allgemeinerkrankungen alphabetisch aufgeführt mit den zahnärztlich relevanten Symptomen, zahnärztlichen Maßnahmen, allgemeinen Therapiemethoden, Medikamenten und Handelsnamen, zahnärztlich relevanten Nebenwirkungen der Medikamente und sonstigen Anmerkungen. Teil 3 "Zahnärztliche Medikation und geriatrische Aspekte" fasst die zahnärztlich verordneten Medikamente nach Indikation und Wirkstoff, Dosis, Pharmadynamik und Pharmakokinetik, unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Interaktionen und Kontraindikationen zusammen.
Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patienten mit Beeinträchtigungen ergeben sich häufiger rechtliche Fragen. Stichworte sind dafür unter anderem “Betreuung”, “Vorsorgevollmacht”, “Geschäftsfähigkeit”, “Einwilligung in die Behandlungsmaßnahme”.
Diese Themen werden im anhängenden PDF-Dokument umfassend im Dokument "Juristische Aspekte der Behandlung alter Menschen" (siehe Download) analysiert und für den praktischen Berufsalltag aufbereitet. Dazu gibt es für das QM beispielhafte Checklisten.
Immer wieder wird berechtigt auch die Frage gestellt, ob der behandelnde Zahnarzt Anspruch auf Einsicht in die Pflegeakte seines Patienten hat. Mehr dazu unten im Downloadbereich.
Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufnahme neuer Gebührennummern gemäß § 87 Abs. 2i und 2j SGB V in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen
Mit dem erklärten Ziel, die Versorgungssituation von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in der häuslichen und stationären zugehenden Betreuung durch Zahnärzte zu verbessern, hat der Gesetzgeber auf lange und nachhaltige Intervention der zahnärztlichen Selbstverwaltung in einem ersten Schritt den § 87 Abs. 2i in das SGB V aufgenommen. In Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelung hat die KZBV in Verhandlungen im Bewertungsausschuss für vertragszahnärztliche Leistungen mit Beschlüssen mit dem GKV-Spitzenverband als zuständigem Bundesmantelvertragspartner verschiedene Neuerungen hinsichtlich der im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) geregelten Vergütungsgrundlagen erreichen können. In deinem ersten Schritt sind zum 01.04.2013 zusätzliche Leistungen vorgesehen worden für das erforderliche Aufsuchen von Versicherten,
• die einer Pflegestufe nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind,
• Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches erhalten
• oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach § 45a des Elften Buches eingeschränkt sind
und die die Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Einschränkung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können.
Gemäß dem Pflegeneuausrichtungsgesetz ist in einem zweiten Schritt ein weiterer Beschluss vom Bewertungsausschuss über die Aufnahme zusätzlicher Gebührennummern in den BEMA gefasst worden, in Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nach § 87 Abs. 2j SGB V. Abrechenbar sind diese Gebühren für Leistungen, die im Rahmen eines Vertrages nach § 119b Abs. 1 SGB V (Kooperationsvertrag) erbracht werden, sofern dieser den Anforderungen der gemäß § 119b Abs. 2 SGB V zu treffenden Rahmenvereinbarung genügt. Dieser Beschluss ist am 1. April 2014 in Kraft getreten.
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OGI
Der Verein OralGesundheit Inklusiv (OGI) ist eine Gesellschaft zur Förderung der Oralgesundheit von Menschen mit Behinderung, seltenen Erkrankungen und Fehlbildungen. Sie ist hervorgegangen aus der Konrad Morgenroth-Förderergesellschaft (KMFG).
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
KZBV und BZÄK geben gemeinsam die Broschüre "Zusätzliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigung" heraus. Die Broschüre finden Sie hier: pflegebroschuere.pdf (bzaek.de)
Inklusiver Zahnputzplan für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung (mit freundlicher Genehmigung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)
Zahnärztinnen und Zahnärzte können den Interaktiven Zahnputzplan gemeinsam mit Betroffenen erstellen. Wann, Wer, Was, Womit und Was ist sonst noch wichtig? Diese Angaben werden in eine Online-Maske eingegeben. Auf der Grundlage dieser Eingaben wird der Inklusive Zahnputzplan mit METACOM-Symbolen dann generiert und als pdf- Datei ausgegeben und an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.