Kurs für Zahnärztin/Zahnarzt, Zahnärztinnen
09.04.2025
14:00 - 18:00
14:00 - 18:00
Akademie für Fortbildung
Auf der Horst 31, 48147 Münster
Auf der Horst 31, 48147 Münster
Details
Bezeichnung: | Kurs-Nr. 25.110027 |
Fachgebiet: | Röntgenologie |
Fortbildungspunkte: | 9 |
Dozent(in)/Referent(in): |
Dr., Schlegel Hendrik, Münster |
Zielgruppe: |
Zahnärztin/Zahnarzt Zahnärztinnen |
Nach der Strahlenschutzverordnung müssen spätestens alle 5 Jahre die
Kenntnisse der Mitarbeiter | innen und die Fachkunde der Zahnärzte | innen
durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Kurs über 8
Stunden aktualisiert werden.
Demnach gilt für 2025: Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Fachkunde
letztmalig in 2020 aktualisiert bzw. ihre Fachkunde erstmalig im Jahr 2019
erworben haben, sind verpflichtet, diese in 2024 zu aktualisieren. Beachten Sie
dabei bitte, dass die 5-Jahres-Frist einzuhalten ist.
Unser Kursangebot für Sie: Bis zu 4 der 8 Stunden können im Selbststudium
absolviert werden, sodass die Präsenszeit mit Prüfung auf die Hälfte der
geforderten Kursdauer verkürzt werden kann. Dieser Vorgabe hat die
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bei ihren praxiserprobten, kostengünstigen
Aktualisierungskursen, die mit großem Erfolg durchgeführt werden, Rechnung
getragen. So können Sie sich mit einem Skript in Papierformat oder mit einem
Online-Skript häuslich vorbereiten. Hierfür
muss eine Online-Anmeldung unter www.zahnaerzte-wl.de vorliegen.
Das Skript erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Kursbeginn (per Post bzw. per Email).
Bitte beachten Sie: Als Praxisinhaber | innen müssen Sie sich davon überzeugen,
dass nur Mitarbeiter | innen mit der technischen Durchführung des Röntgens
betraut sind, die im Besitz eines gültigen Kenntnisnachweises sind. Auch Ihre
Mitarbeiter | innen müssen ihre erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz
spätestens in einem Zeitraum von 5 Jahren aktualisieren.
Machen Sie Ihre Mitarbeiter | innen auf die Notwendigkeit der rechtzeitigen
Aktualisierung aufmerksam. Denken Sie dabei auch an Ihre Mitarbeiter | innen
im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit!
Kenntnisse der Mitarbeiter | innen und die Fachkunde der Zahnärzte | innen
durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Kurs über 8
Stunden aktualisiert werden.
Demnach gilt für 2025: Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Fachkunde
letztmalig in 2020 aktualisiert bzw. ihre Fachkunde erstmalig im Jahr 2019
erworben haben, sind verpflichtet, diese in 2024 zu aktualisieren. Beachten Sie
dabei bitte, dass die 5-Jahres-Frist einzuhalten ist.
Unser Kursangebot für Sie: Bis zu 4 der 8 Stunden können im Selbststudium
absolviert werden, sodass die Präsenszeit mit Prüfung auf die Hälfte der
geforderten Kursdauer verkürzt werden kann. Dieser Vorgabe hat die
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bei ihren praxiserprobten, kostengünstigen
Aktualisierungskursen, die mit großem Erfolg durchgeführt werden, Rechnung
getragen. So können Sie sich mit einem Skript in Papierformat oder mit einem
Online-Skript häuslich vorbereiten. Hierfür
muss eine Online-Anmeldung unter www.zahnaerzte-wl.de vorliegen.
Das Skript erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Kursbeginn (per Post bzw. per Email).
Bitte beachten Sie: Als Praxisinhaber | innen müssen Sie sich davon überzeugen,
dass nur Mitarbeiter | innen mit der technischen Durchführung des Röntgens
betraut sind, die im Besitz eines gültigen Kenntnisnachweises sind. Auch Ihre
Mitarbeiter | innen müssen ihre erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz
spätestens in einem Zeitraum von 5 Jahren aktualisieren.
Machen Sie Ihre Mitarbeiter | innen auf die Notwendigkeit der rechtzeitigen
Aktualisierung aufmerksam. Denken Sie dabei auch an Ihre Mitarbeiter | innen
im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit!
Gebühren
Zahna(e)rzt/in:
138,00 €
Assistent/in:
138,00 €