Der Kammerbereich erstreckt sich in etwa von den Kreisen Steinfurt und Minden-Lübbecke im Norden nach Siegen im Süden sowie westlich vom Kreis Borken nach Osten bis zum Kreis Höxter.

Die ZÄKWL ist einerseits die berufliche Interessenvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte (Mitglieder) im Kammerbereich Westfalen-Lippe. Andererseits schützt sie gleichermaßen die Belange der Patientinnen und Patienten, indem sie die Einhaltung der beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder überwacht und etwaige Unstimmigkeiten mit Patientinnen und Patienten klärt. Mit ihrer Patientenberatung hält sie gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe einen objektiven und fachlich hochqualifizierten telefonischen Beratungsservice vor, der kostenlos ist. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Gemeinsame Gutachterwesen hinzuweisen.

Zur Erhaltung eines hoch stehenden Berufsstandes kümmert die Kammer sich um Fortbildung, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Hygiene, Begutachtung und vieles mehr, das mit dem Betrieb einer Zahnarztpraxis zusammenhängt. Ordnungspolitisch sorgt sie zudem für die Berufsausbildung und –fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Als körperschaftlich strukturierte zahnärztliche Selbstverwaltung verfügt sie über Organe, die das Handeln und das Erscheinungsbild des versammelten Berufsstandes nach innen und nach außen maßgeblich bestimmen. Etwa hundert Zahnärztinnen und Zahnärzte sind für jeweils fünf Jahre gewählte Mitglieder in der Kammerversammlung, dem obersten „Parlament" der Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe. Für die Geschäftsführung wählt die Kammerversammlung einen achtköpfigen Vorstand, dem der Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vorsteht. Der –ehrenamtliche – Vorstand bedient sich zur Umsetzung seiner Beschlüsse einer Verwaltung unter der Leitung eines Direktors. Zahlreiche Ausschüsse beraten und begleiten die Organe in ihrer Arbeit. Vierunddreißig Bezirksstellen sorgen für ein kollegiales Verhältnis und haben ein „offenes Ohr" vor Ort. Organisation, Funktion, Aufgaben und Befugnisse sowie weitere Details des Wirkens der ZÄKWL sind im Heilberufsgesetz für das Land NRW geregelt.

Zurzeit gibt es über 8.350 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Kammerbereich Westfalen-Lippe, die die Kammerarbeit durch ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren. Eine zusätzliche Subventionierung durch Steuereinnahmen gibt es nicht.

Sitz der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist Münster. Die postalische Anschrift lautet: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29, 48147 Münster.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist die Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Westfalen-Lippe. Sie hat den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR), das heißt, sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert wird. Der Staat übt die Rechtsaufsicht aus, nicht jedoch die Fachaufsicht.

Hier finden Sie einen Überblick der Entwicklung unserer Mitgliederzahlen:

Jahr Gesamtbestand Männer Frauen Niedergelassene Nichttätige Assistenten +Vertreter   Beamte + Angestellte Zahnärzte
2000 6.947     4.660 1.411 518 258 100
2001 7.002     4.744 1.372 543 250 93
2002 7.063     4.816 1.390 507 258 92
2003 7.088     4.901 1.386 479 244 78
2004 7.139 4.871 2.268 5.002 1.404 419 241 73
2005 7.145 4.842 2.303 5.023 1.394 444 238 46
2006 7.201 4.828 2.373 5.011 1.430 484 239 37
2007 7.260 4.831 2.429 4.947 1.431 424 235 223
2008 7.347 4.844 2.503 4.900 1.469 409 218 351
2009 7.431 4.861 2.570 4.853 1.484 397 230 467
2010 7.449 4.840 2.609 4.822 1.496 370 229 532
2011 7.527 4.862 2.665 4.822 1.497 393 237 614
2012 7.599 4.875 2.724 4.744 1.508 391 245 711
2013 7.655 4.868 2.787 4.709 1.476 420 263 787
2014 7.807 4.914 2.893 4.687 1.465 502 255 787
2015 7.909 4.938 2.970 4.653 1.512 486 246 1.012
2016 8.041 4.979 3.059 4.600 1.558 533 260 1.090
2017 8.067 4.965 3.102 4.492 1.615 503 261 1.196
2018 8.108 4.960 3.148 4.401 1.631 503 251 1.322
2019 8.229 4.992 3.237 4.331 1.704 522 266 1.406
2020 8.345 5.005 3.349 4.222 1.794 537 268 1.533
2021 8.451 5.021 3.432 4.145 1.874 573 264 1.595
31.12.2022 8.561 5.030 3.531 4.036 1.975
598
269 1.683

 (Letzte Aktualisierung: 18.01.2023)

Hier finden Sie einen Überblick der Entwicklung unserer Mitglieder nach Fachgebieten:

Jahr Kieferorthopädie Oralchirurgie Parodontologie Öffentliches Gesundheitswesen
2000 293 145 46 18
2001 304 146 50 18
2002 313 155 53 18
2003 329 161 53 18
2004 339 163 54 20
2005 352 167 54 22
2006 361 174 52 20
2007 365 188 51 20
2008 382 203 51 21
2009 391 219 54 21
2010 395 227 56 21
2011 400 232 57 22
2012 412 235 57 22
2013 421 256 65 21
2014 439 283 65 22
2015 443 305 66 24
2016 445 316 66 25
2017 455 328 65 24
2018 456 388 65 26
2019 467 356 65 29
2020 473 371 63 30
2021 479 371 63 31
31.12.2022 478 373 62 31

 (Letzte Aktualisierung: 18.01.2023)

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe handelt mithilfe ihrer Organe, unterstützt durch allgemeine und besondere Ausschüsse, und richtet Bezirksstellen als unselbstständige Untergliederungen ein. Zur Erledigung ihrer Geschäfte bedient die Zahnärztekammer sich der Verwaltung.

Organe

Die Organe der Zahnärztekammer sind:

  • Die Kammerversammlung
  • Der Kammervorstand
  • Die Präsidentin oder der Präsident

Ausschüsse

Zur Unterstützung und Beratung der Kammerversammlung und des Kammervorstandes werden von der Kammerversammlung folgende ständige „allgemeine" Ausschüsse gebildet:

  1. Fortbildungsausschuss
  2. Ausschuss für Studium und Hochschule
  3. Ausschuss für das Weiterbildungsgebiet Kieferorthopädie
  4. Ausschuss für das Weiterbildungsgebiet Oralchirurgie
  5. Ausschuss für das Weiterbildungsgebiet Parodontologie
  6. Ausschuss für zahnmedizinische Prävention
  7. Sozialausschuss
  8. Finanzausschuss
  9. Ausschuss für Satzungen und Ordnungen

Zusätzlich wird ein Schlichtungsausschuss als „besonderer" Ausschuss eingerichtet.

Bezirksstellen

Die Zahnärztekammer errichtet Bezirksstellen als Untergliederungen. Diese sind keine Organe der Zahnärztekammer. Ihre Hauptaufgaben liegen in der Pflege und Regelung der Beziehungen der Kammerangehörigen untereinander, in der Erörterung der beruflichen Probleme der Kollegenschaft und der Vermittlung ihrer Wünsche an den Kammervorstand.

Verwaltung

Die Verwaltung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wird von ihrem Direktor geleitet und ist in fünf Abteilungen und eine Stabsstelle untergliedert.

Imageflyer 2022

„Die zahnärztliche Selbstverwaltung hat über mehr als sechzig Jahre bewiesen, dass sie zugleich Dienstleister für die Allgemeinheit und Interessenvertretung für die Zahnärzteschaft sein kann. Ich stehe deshalb dafür ein, die Regelung unserer Belange nicht fachfremden Dritten zu überlassen." (Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe)

Mit der Gründung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen den Zahnärztinnen und Zahnärzten im Kammerbereich im Jahr 1953 staatliche Aufgaben zur eigenen Erledigung übertragen. Der Grund hierfür besteht in der besonderen fachlichen sozialen Kompetenz, die der Zahnärzteschaft als sogenannter „Freier Beruf" zugesprochen wird.

Diese Aufgabenübertragung zur Selbstverwaltung bezeichnet man auch als mittelbare Staatsverwaltung. Das Land hat sich seiner ursprünglichen Aufgaben damit jedoch nicht vollständig entledigt. Vielmehr hat es sich vorbehalten, bei Rechtsverletzungen der Selbstverwaltung selber einzuschreiten („Rechtsaufsicht").

Die moderne Selbstverwaltung ist vielschichtig. Neben der Setzung eigenen Rechts (z.B. der Schaffung einer verbindlichen Berufsordnung) und der Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten gehört die Interessenvertretung gegenüber der Politik, die Einbindung der Interessen der Patientenschaft sowie zunehmend auch die Dienstleistung für die Kammermitglieder und ihre Patientinnen und Patienten dazu. Zahlreiche Angebote erleichtern die Praxisführung, tragen zur Erhaltung eines hoch stehenden Berufsstandes bei und fördern das Vertrauensverhältnis zwischen der Zahnärzteschaft und der Patientenschaft.

Selbstverwaltung ist ein Privileg, das richtig verstanden nur erhalten werden kann, wenn zugleich die Interessen der Allgemeinheit – der Patientenschaft, Behörden und weiteren Öffentlichkeit – bei der Aufgabenwahrnehmung ausgewogen berücksichtigt werden. Das Handeln der Organe der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe spiegelt daher gewissermaßen immer auch die Bedürfnisse der Bevölkerung wider.