Zu den wichtigsten Aufgaben der Kammerversammlung neben der berufspolitischen Diskussion zählt die Normgebung für die Selbstverwaltung, insbesondere die Beschlussfassung über die Berufsordnung, die Notfalldienstordnung, die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung, die Gebührenordnung, die Beitragsordnung, den Haushaltsplan und die sonstigen Satzungen.

Die Größe der Kammerversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für je 75 Angehörige der Zahnärztekammer ist ein Mitglied der Kammerversammlung zu wählen.

Im Jahr 2020 wurden basierend hierauf 108 Mitglieder von den Zahnärztinnen und Zahnärzten in Westfalen-Lippe in die Kammerversammlung gewählt. Die Delegierten bildeten folgende Fraktionen:

Fraktion Anzahle Delegierte
Fraktionsgemeinschaft Westfalen-Lippe 73
Freie Zahnärzte Westfalen-Lippe 17
Zukunft für Zahnmedizin ZfZ / Zukunft Ihrer Praxis ZiP / Alternative Liste für Westfalen-Lippe ALWL 9
Liste der Vernunft 6
Keine (Fraktionslos) 3

 

Delegiertenverzeichnis