Die Bezirksstellen sind gemeinsame Einrichtungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Die Bezirksstellen sind Untergliederungen der KZVWL und der ZÄKWL. Sie stellen ein administratives und berufspolitisches Bindeglied zwischen der Zahnärzteschaft und den Körperschaften dar. Die Bezirksstellen sind keine Organe der Körperschaften und können diese auch nicht vertreten.
Im Bereich Westfalen-Lippe sind 34 Bezirksstellen eingerichtet worden. Es wurde dabei im Wesentlichen der kommunalen Gliederung gefolgt. Die Bezirksstellen wählen über die Bezirksstellenversammlung einen Bezirksstellenvorstand, der u. a. folgende Aufgaben wahrnimmt:
- Pflege und Regelung der Beziehungen untereinander (persönliche Kontaktpflege zu den Mitgliedern der Bezirksstelle)
- Erörterung aller beruflichen Probleme mit der Kollegenschaft
- Unterrichtung der Vorstände von ZÄKWL und KZVWL über Wünsche aus der Bezirksstelle
- Auskünfte in Niederlassungs- und Assistentenfragen gegenüber den Körperschaften
- Notfalldienst: Erfassung von Problemen, kurzfristige Nachbesetzungen am Wochenende/Feiertag, kollegiales Verhalten, Kommunikation mit der Notfalldienststelle der ZÄKWL
- Kontaktpflege mit Berufsschulen und Fachlehrern