Die Bezirksstellen sind gemeinsame Untergliederungen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Sie stellen ein administratives und berufspolitisches Bindeglied zwischen der örtlichen Zahnärzteschaft und den Körperschaften dar. Die Bezirksstellen sind keine Organe der Körperschaften und können diese auch nicht vertreten. Im Bereich Westfalen-Lippe sind 34 Bezirksstellen eingerichtet worden. Die Bezirksstellen wählen über die Bezirksstellenversammlung für die Dauer von fünf Jahren einen Bezirksstellenvorstand, der u. a. folgende Aufgaben wahrnimmt:
- Pflege und Regelung der Beziehungen untereinander (persönliche Kontaktpflege zu den Mitgliedern der Bezirksstelle),
- Erörterung aller beruflichen Probleme mit der Kollegenschaft,
- Unterrichtung der Vorstände von ZÄKWL und KZVWL über Wünsche aus der Bezirksstelle,
- Notfalldienst: Erfassung von Problemen, kurzfristige Nachbesetzungen am Wochenende/Feiertag, kollegiales Verhalten, Kommunikation mit der Notfalldienststelle der ZÄKWL
- Kontaktpflege mit Berufsschulen und Fachlehrenden
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist in die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold unterteilt. Die Ansprechpersonen in den Bezirksstellen finden Sie hier: