Kurs für Zahnärztin/Zahnarzt, Zahnärztinnen
19.03.2025
15:00 - 18:00
15:00 - 18:00
GÜTERSLOH=Stadthalle
Stadthalle Gütersloh
Friedrichstr. 10, 33330 Gütersloh
Stadthalle Gütersloh
Friedrichstr. 10, 33330 Gütersloh
Details
Bezeichnung: | Kurs-Nr. 25.110913 |
Fachgebiet: | Implantologie |
Fortbildungspunkte: | 4 |
Dozent(in)/Referent(in): |
Dr. jur., Droste Stefan, Olfen Prof. Dr. Dr., Schneider Matthias, Dresden |
Zielgruppe: |
Zahnärztin/Zahnarzt Zahnärztinnen |
Bei der Gutachtertagung der zahnärztlichen Körperschaften im Rahmen des Zahnärztetages stehen erneut ein zahnärztliches und ein juristisches Thema im Fokus: der „Facharztstandard“ und die „Verantwortung des Gutachters in der dentalen Implantologie“. Die Tagung richtet sich an alle, die in der gutachterlichen Tätigkeit im Bereich der Zahnmedizin tätig sind oder sich für die Herausforderungen und Entwicklungen in diesem anspruchsvollen Fachgebiet interessieren. Sie erwartet ein spannender und praxisorientierter Austausch mit Experten.
Die Verantwortung des Gutachters in der dentalen Implantologie
Prof. Dr. med. habil. Dr. med. dent. Matthias Schneider, Dresden
Der Vortrag behandelt die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten des Gutachters, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) speziell im Patientenrechtegesetz verankert sind. Es werden diverse Arten von Behandlungsfehlern, wie Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und Therapiefehler, detailliert erläutert. Da richterliche Entscheidungen maßgeblich durch die objektive Beurteilung des Sachverständigen beeinflusst werden, trägt der Gutachter eine herausgehobene Verantwortung. Typische Fallberichte beschreiben unabhängige gutachterliche Beurteilungen von Implantationsfehlern und deren Folgen.
Der Fach(zahn)arztstandard - Allgemeiner Sorgfaltsmaßstab auch ohne Weiterbildung
Dr. jur. Stefan Droste, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Münster
Der sogenannte „Facharztstandard“ ist für die Beurteilung von Behandlungsfehlern von zentraler Bedeutung. Rechtlich gilt der Grundsatz, dass jede Behandlung dem Standard eines sorgfältig arbeitenden Facharztes in der Situation zu entsprechen hat. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und warum ist er für Sie als Gutachter | Gutachterin so wichtig? Kann es bei der – im Gegensatz zum ärztlichen Bereich – eher geringen Anzahl an Fachzahnarztbezeichnungen überhaupt einen solchen Standard für zahnärztliche Behandlungen geben? Und ist der Standard eines Fachzahnarztes für Oralchirurgie zu dem eines MKG-Chirurgen oder eines anderen Spezialisten gleichzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Implantationen? Gilt derselbe Standard für Fachzahnärzte wie für Weiterbildungsassistenten? In dem Vortrag erfahren Sie alles Wichtige über die Definition und Bedeutung des „Facharztstandards“, dessen Bedeutung für das Gutachten und wie der jeweils relevante Standard zu ermitteln ist.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Experten und Kollegen auszutauschen und praxisnahe Impulse für Ihre eigene gutachterliche Tätigkeit zu gewinnen. Die Gutachtertagung bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen und fachlichen Anforderungen sowie sondern auch wertvolle Hilfestellungen. Wir freuen uns darauf, Sie zu einer interessanten und bereichernden
Die Verantwortung des Gutachters in der dentalen Implantologie
Prof. Dr. med. habil. Dr. med. dent. Matthias Schneider, Dresden
Der Vortrag behandelt die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten des Gutachters, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) speziell im Patientenrechtegesetz verankert sind. Es werden diverse Arten von Behandlungsfehlern, wie Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und Therapiefehler, detailliert erläutert. Da richterliche Entscheidungen maßgeblich durch die objektive Beurteilung des Sachverständigen beeinflusst werden, trägt der Gutachter eine herausgehobene Verantwortung. Typische Fallberichte beschreiben unabhängige gutachterliche Beurteilungen von Implantationsfehlern und deren Folgen.
Der Fach(zahn)arztstandard - Allgemeiner Sorgfaltsmaßstab auch ohne Weiterbildung
Dr. jur. Stefan Droste, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Münster
Der sogenannte „Facharztstandard“ ist für die Beurteilung von Behandlungsfehlern von zentraler Bedeutung. Rechtlich gilt der Grundsatz, dass jede Behandlung dem Standard eines sorgfältig arbeitenden Facharztes in der Situation zu entsprechen hat. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und warum ist er für Sie als Gutachter | Gutachterin so wichtig? Kann es bei der – im Gegensatz zum ärztlichen Bereich – eher geringen Anzahl an Fachzahnarztbezeichnungen überhaupt einen solchen Standard für zahnärztliche Behandlungen geben? Und ist der Standard eines Fachzahnarztes für Oralchirurgie zu dem eines MKG-Chirurgen oder eines anderen Spezialisten gleichzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Implantationen? Gilt derselbe Standard für Fachzahnärzte wie für Weiterbildungsassistenten? In dem Vortrag erfahren Sie alles Wichtige über die Definition und Bedeutung des „Facharztstandards“, dessen Bedeutung für das Gutachten und wie der jeweils relevante Standard zu ermitteln ist.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Experten und Kollegen auszutauschen und praxisnahe Impulse für Ihre eigene gutachterliche Tätigkeit zu gewinnen. Die Gutachtertagung bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen und fachlichen Anforderungen sowie sondern auch wertvolle Hilfestellungen. Wir freuen uns darauf, Sie zu einer interessanten und bereichernden
Gebühren
Zahna(e)rzt/in:
198,00 €
Assistent/in:
198,00 €