Kurs für Zahnärztin/Zahnarzt, Zahnärztinnen, Mitarbeitende, Praxisteam
Onlinefortbildung: Vereinbaren Sie schon oder ärgern Sie sich noch? Modul 1 - Wie Sie GOZ-Leistungen mindestens auf BEMA-Niveau berechnen
21.05.2025
15:00 - 18:30

Akademie für Fortbildung
Auf der Horst 31, 48147 Münster
Details
Bezeichnung: Kurs-Nr. 25.410020
Fachgebiet: Praxisführung/Qualitätsmanagement
Fortbildungspunkte: 4
Dozent(in)/Referent(in): Raßmanns Isabell, Münster
Breitenfeld Katrin, Münster
Zielgruppe: Zahnärztin/Zahnarzt
Zahnärztinnen
Mitarbeitende
Praxisteam
Ärgern Sie sich auch noch darüber, dass Sie seit längerem bei einem Kassenpatienten für viele Leistungen mehr Honorar erhalten als beim Privatpatienten, wenn Sie zum 2,3fachen Faktor abrechnen? Dann vereinbaren Sie diese Leistungen doch mit Ihren Privatpatienten
mindestens auf BEMA-Niveau! Schließlich erbringen Sie eine vergleichbare Leistung, wenn nicht sogar mehr. Seit 35 Jahren rennt die Zahnärzteschaft nun schon gegen verschlossene Türen und der Verordnungsgeber sieht keinen Handlungsbedarf. Seit 36 Jahren gilt der Punktwert. Eine Punktwerterhöhung ist nicht in Sicht, die wirtschaftlichen Auswirkungen hingegen sind deutlich spürbar. Durch die von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe gestartete Kampagne haben wir Sie bereits 2019 über die Möglichkeiten von Vereinbarungen nach § 2 GOZ informiert und entsprechende Muster und Tipps zur praktischen Umsetzung zur Verfügung gestellt. 


Jetzt liegt es an Ihnen und Ihrem Team! In unserem Modul 1 dieser Teamfortbildung vergleichen wir zunächst die Honorierung und die (fehlende)
Punktwertanpassung mit der Entwicklung des aktuellen BEMA und erläutern Ihnen die Grundlagen der Faktorsteigerung und Vereinbarungen einer abweichenden Gebührenhöhe. Die Umsetzung der Faktorsteigerung mindestens auf BEMA-Niveau wird anschließend anhand von praxisnahen Fallbeispielen und der von der ZÄKWL entwickelten Mustern dargestellt. Zusätzlich werden die Abrechnungsmöglichkeiten (u. A. Analog-berechnung) sowohl der modernen Parodontitistherapie angelehnt an die S3-Leitlinie als auch von Unterkieferprotrusionsschienen im privatzahnärztlichen Bereich erläutert. 
Gebühren
Zahna(e)rzt/in:
69,00 €
Assistent/in:
69,00 €
ZFA:
69,00 €
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