Kurs für Zahnärztin/Zahnarzt, Zahnärztinnen, Mitarbeitende, Praxisteam
03.07.2024
15:00 - 18:30
15:00 - 18:30
Details
Bezeichnung: | Kurs-Nr. 24.410011 |
Fachgebiet: | Praxisführung/Qualitätsmanagement |
Fortbildungspunkte: | 4 |
Dozent(in)/Referent(in): |
Raßmanns Isabell, Münster Breitenfeld Katrin, Münster |
Zielgruppe: |
Zahnärztin/Zahnarzt Zahnärztinnen Mitarbeitende Praxisteam |
Steigende Kosten, Inflation, stagnierende Einnahmen – möchten Sie gegensteuern? Sie steigern Ihre GOZ-Leistungen bereits mindestens auf BEMA-Niveau, möchten nun aber den nächsten Schritt angehen?
In unserem 2. Modul der Seminarreihe „Vereinbaren Sie schon oder ärgern Sie sich noch?“ schauen wir uns die ganze Gebührenordnung für Zahnärzte aus betriebswirtschaftlicher Sicht an. Denn nicht nur im Vergleich zum BEMA schneidet die GOZ schlecht ab! Bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtung fällt auf, dass durch die andauernde Ignoranz des Verordnungsgebers notwendige regelmäßige Anpassungen des Punktwertes an die fortlaufende Teuerung vorzunehmen, in den letzten 34 Jahren das Honorar der meisten GOZ-Leistungen zum 2,3fachen Faktor nicht mehr den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen entspricht.
In diesem Modul gehen wir darauf ein, wie Sie Ihre individuelle Praxiskostenminute betriebswirtschaftlich ermitteln und daraus den erforderlichen Stunden- und Minutenumsatz ableiten. Sie können dann unmittelbar ablesen, wie viel Zeit Sie für die einzelnen GOZ-Leistungen haben – ohne Verlust zu machen – wenn Sie die Leistungen lediglich zum 2,3fachen Faktor berechnen. Diese Zeit wird meist zu knapp bemessen sein. Wir erläutern Ihnen, wie Sie effektiv und rechtssicher die nötigen Steigerungsfaktoren für die GOZ-Leistungen betriebswirtschaftlich berechnen und mit welchen Paragraphen der GOZ Sie diese vereinbaren oder gestalten.
Dabei spielt auch die richtige Kalkulation von Analogleistungen, Materialkosten und zahntechnischen Leistungen eine wichtige Rolle. Auch auf diese Punkte gehen wir in diesem Modul ein. Abschließend werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen das Gelernte zusammengefasst und umgesetzt.
In unserem 2. Modul der Seminarreihe „Vereinbaren Sie schon oder ärgern Sie sich noch?“ schauen wir uns die ganze Gebührenordnung für Zahnärzte aus betriebswirtschaftlicher Sicht an. Denn nicht nur im Vergleich zum BEMA schneidet die GOZ schlecht ab! Bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtung fällt auf, dass durch die andauernde Ignoranz des Verordnungsgebers notwendige regelmäßige Anpassungen des Punktwertes an die fortlaufende Teuerung vorzunehmen, in den letzten 34 Jahren das Honorar der meisten GOZ-Leistungen zum 2,3fachen Faktor nicht mehr den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen entspricht.
In diesem Modul gehen wir darauf ein, wie Sie Ihre individuelle Praxiskostenminute betriebswirtschaftlich ermitteln und daraus den erforderlichen Stunden- und Minutenumsatz ableiten. Sie können dann unmittelbar ablesen, wie viel Zeit Sie für die einzelnen GOZ-Leistungen haben – ohne Verlust zu machen – wenn Sie die Leistungen lediglich zum 2,3fachen Faktor berechnen. Diese Zeit wird meist zu knapp bemessen sein. Wir erläutern Ihnen, wie Sie effektiv und rechtssicher die nötigen Steigerungsfaktoren für die GOZ-Leistungen betriebswirtschaftlich berechnen und mit welchen Paragraphen der GOZ Sie diese vereinbaren oder gestalten.
Dabei spielt auch die richtige Kalkulation von Analogleistungen, Materialkosten und zahntechnischen Leistungen eine wichtige Rolle. Auch auf diese Punkte gehen wir in diesem Modul ein. Abschließend werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen das Gelernte zusammengefasst und umgesetzt.
Gebühren
Zahna(e)rzt/in:
69,00 €
Assistent/in:
69,00 €
ZFA:
69,00 €