08.09.2025

Ab 1. Oktober: Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird Pflicht

Zum 1. Oktober 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, bestimmte Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen.

Um Praxen auf diese neue Pflicht vorzubereiten, stellt die KZBV ein Informationsblatt zu den Befüllungspflichten bereit. Die KZVWL unterstützt ihre Mitglieder zudem mit begleitenden Angeboten:

  • Digitalisierungskompass in komplett neuer Auflage
  • KZBV-Infoblatt (PDF) mit einer Übersicht der verpflichtend einzustellenden Daten
  • FAQ zur ePA mit Antworten auf häufige Praxisfragen
  • Podcast zu elektronischen Patientenakte

Das ursprünglich geplante Abrechnungsverbot bei nicht-konformem PVS wird bis zum 1. Januar 2026 ausgesetzt. Dies wurde auf Nachfrage in einer Informationsveranstaltung der gematik am 16. April 2025 bestätigt.

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