09.01.2025

AOK NordWest kündigt Genehmigungsverzicht zum 31. Dezember 2024

Bereits in der Vorstandsinformation Nr. 7 haben wir Sie darüber informiert, dass die AOK NordWest den seit Jahren bestehenden Genehmigungsverzicht für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen (K1-K4) zum 31. Dezember 2024 gekündigt hat.

Bitte beachten Sie daher ab dem 01.01.2025 folgende Hinweise:
Bei allen Behandlungen ab dem 1. Januar 2025 ist wieder eine Genehmigung einzuholen. Diese ist über das EBZ mit dem Heil- und Kostenplan zu beantragen. Im Regelfall hat die AOK NordWest eine kurzfristige Genehmigung avisiert.

Sehr wichtig: Bitte beginnen Sie ab dem 1. Januar 2025 auf keinen Fall mit der Behandlung, bevor Ihnen eine Genehmigung vorliegt. Bei Nichtbeachtung kann die AOK NordWest formal die vollständigen Behandlungskosten (Honorar und Labor) von Ihnen zurückfordern. Dies ist rechtlich unstrittig und es muss davon ausgegangen werden, dass die AOK NordWest hiervon Gebrauch macht.

Bitte beachten Sie die Ausnahmen bei Maßnahmen zur Beseitigung von Schmerzen sowie zahnmedizinisch unaufschiebbaren Maßnahmen. Hier kann vor der Genehmigung des Behandlungsplanes begonnen werden.
Bei allen anderen Krankenkassen gibt es keine Veränderungen.

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  1. Vorstandsinformation Nr. 7 erschienen

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