31.07.2025

Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche

Am 1. Juni 2025 ist das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten.

Am 1. Juni 2025 ist das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Es sieht gestaffelte Mutterschutzfristen vor, die es Frauen nach Fehlgeburten ermöglichen, sich zu erholen. Für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.

 

 

 

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  1. Praxisführung

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