Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht
Berlin, 16. April 2024 – Das Ziel, die Versorgung vor Ort und den Zugang zu Präventionsleistungen zu verbessern, sieht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) klar verfehlt.
Trotz mehrfacher Ankündigung von Minister Karl Lauterbach enthält der Entwurf keine Regulierung Medizinischer Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (sog. iMVZ) betrieben werden. Aktuelle versorgungspolitische Zahlen der KZBV belegen, dass iMVZ weiterhin keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten leisten. So siedeln sich 79 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich an. Hinzu kommt, dass mittlerweile fast jedes dritte MVZ in der Hand eines Investors ist. Die mit dieser Entwicklung einhergehenden erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung werden mit diesem Gesetzentwurf nicht wirkungsvoll eingedämmt. Hierfür wäre eine räumliche und vor allem fachliche Gründungsbeschränkung von iMVZ absolut unerlässlich.
Zudem werden nach wie vor keine Maßnahmen ergriffen, der Versorgung die finanziellen Mittel für dringend erforderliche zahnmedizinische Präventionsleistungen bereitzustellen. Die Volkskrankheit Parodontitis, an der rund 30 Mio. Menschen leiden, nachhaltig zu bekämpfen, wird somit erheblich erschwert. Die mit einer unbehandelten Parodontitis einhergehenden immens hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem wirken zudem einer Stabilisierung der GKV-Ausgaben entgegen.
Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV erklärt: „Mit dem Referentenentwurf des GVSG bleiben dringende versorgungspolitische Probleme weiterhin ungelöst – mit erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung.“
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