12.07.2022

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG)

Als Überraschungscoup während der Sommerferien kommt von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein Entwurf für ein Kostendämpfungsgesetz, von dem auch Sie, unsere Mitgliedspraxen, erheblich betroffen wären.

Die Einzelheiten können Sie der ausführlichen Stellungnahme der KZBV zum Gesetzentwurf im unten verlinkten Sonderrundschreiben "GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach" entnehmen.

Zusammengefasst geht es um die Wiedereinführung der strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 mit Abschlägen von 0,75% bzw. 1,5% auf die Gesamtvergütung, ohne dass neue Leistungen wie z.B. in der PAR-Richtlinie festgelegt, das Budget/die Obergrenze der Gesamtvergütung erhöhen.

Neben diesen Einschränkungen bei der Menge der Leistungen sollen zusätzlich diese Abschläge von 0,75% in 2023 und 1,5% in 2024 auf unsere verhandelten Punktwerte gemacht werden. In Anbetracht des in unseren Praxen herrschenden Personalmangels und der erheblichen Kostensteigerungen durch Inflation und Materialengpässe halten wir das für genauso untragbar!

Natürlich wenden wir uns als Ihre KZV in der Wahrnehmung Ihrer Interessen mit allen Möglichkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen an alle politischen Kanäle, die wir bedienen können. Noch wirksamer gelingt uns das, wenn wir das unter Einbeziehung der Darstellung Ihrer Betroffenheit in den Praxen tun.

Deshalb möchten wir Sie herzlich bitten, möglichst umgehend den beiliegenden offenen Brief aus dem unten verlinkten Sonderrundschreiben "GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach" an den Bundesgesundheitsminister für alle in Ihrer Praxis tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu kopieren und zu unterschreiben, um auch Ihren Protest zu bekunden. Alle weiter Informationen entnehmen Sie dem Sonderrundschreiben. Der Vorstand der KZVWL bedankt sich für Ihre Unterstützung.

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