NRW: Bachelor in Zahnmedizin vom Tisch
Gemeinsame zentrale Bedenken aller Heilberufskammern in NRW hatten auf den aktuellen Gesetzentwurf zum Hochschulstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (HG) erfolgreich Einfluss: Die ursprünglich geplante Einführung eines (integrierten) Bachelorabschlusses in Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist – soweit erkennbar – wohl vollständig gestrichen worden.
Die Streichungen gehen maßgeblich auf abgestimmte Stellungnahmen der Heilberufskammern zurück. Die enge Zusammenarbeit der heilberuflichen Selbstverwaltung in NRW mit Unterstützung u.a. von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung hat dazu beigetragen, dass zentrale Kritikpunkte frühzeitig vorgebracht werden konnten.
Ursprünglich war vorgesehen, Studierenden trotz nicht bestandener Prüfung einen sog. integrierten Bachelor-Grad für bis dahin erfolgreich absolvierte Leistungen zu verleihen. Nach Einschätzung der Heilberufskammern wäre dadurch nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen gewesen, durch die „Hintertür“ Behandlungen an Patientinnen und Patienten ohne Approbation zu ermöglichen.