23.04.2025

Warnung vor gefälschten BGN- und DGUV-Schreiben

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt aktuell vor einer Betrugsmasche, die auch Zahnarztpraxen betreffen könnte. Kriminelle versenden E-Mails mit dem Betreff „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“ oder „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“.

Diese E-Mails erwecken den Eindruck, von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen. Enthalten sind ein Anschreiben und eine gefälschte Rechnung, die eine angeblich verpflichtende Teilnahme an einem "DGUV-Präventionsmodul 2025" und die Zahlung einer Teilnahmegebühr fordern.

Wichtig zu wissen:

  • Ein solches Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

  • Die E-Mails und deren Anhänge sind nicht echt – Logos und Namen werden missbräuchlich verwendet.

  • Die angegebene Telefonnummer führt wahrscheinlich in ein Call-Center der Betrüger ins Ausland.
  • Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird als Täuschungsmanöver auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet.

Auch wenn bislang vor allem Mitgliedsbetriebe der BGN betroffen sind, aber auch Zahnarztpraxen aus W-L haben bereits ein solches Schreiben erhalten.

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Wer bereits Zahlungen geleistet hat, wird dringend gebeten, Strafanzeige zu erstatten. Unterstützung bietet das Service-Center der BGN unter 0621 4456-1581. Dort erhalten Sie auch das Aktenzeichen und die Kontaktdaten der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Bei Fragen hilft außerdem die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung:
0800 60 50 40 4 (kostenfrei) oder per E-Mail an info@dguv.de

Bitte seien Sie aufmerksam und prüfen Sie E-Mails mit Zahlungsaufforderungen im Namen der DGUV oder BGN sorgfältig. Öffnen Sie keine Anhänge und klicken Sie keine Links an, wenn Sie Zweifel an der Echtheit haben.

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