Als Anlage ist die nach § 95 Abs. 1b SGB V in der Fassung des TSVG vom 11.05.2019 erforderliche Mitteilung über den Versorgungsgrad in Westfalen-Lippe eingestellt.
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Bedarfsplan 2024
Als Anlage ist die nach § 95 Abs. 1b SGB V in der Fassung des TSVG vom 11.05.2019 erforderliche Mitteilung über den Versorgungsgrad in Westfalen-Lippe eingestellt.