Bei Einhaltung der üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen besteht keine Infektionsgefahr, weder für das zahnärztliche Team noch für Patientinnen und Patienten.
Und selbst bei Arbeitsunfällen, zum Beispiel Stich- oder Schnittverletzungen mit kontaminierten Instrumenten, oder bei Benetzung offener Wunden und Schleimhäuten mit virushaltigen Flüssigkeiten kann das Ansteckungsrisiko durch Sofortmaßnahmen und gegebenenfalls durch vorbeugende medizinische Maßnahmen (Post-Expositions-Prophylaxe) verringert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre im Download.