Der BMV-Z regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Der BMV-Z ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.

Gesamtausgabe des BMV-Z