Patientinnen und Patienten erhalten einen Rezeptcode – digital in der E-Rezept-App der gematik, über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder als Ausdruck (Tokenausdruck). Mit diesem Code kann die Apotheke das E-Rezept abrufen.
Einlösewege für Patientinnen und Patienten
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E-Rezept-App: Rezepte digital empfangen, verwalten und an die Apotheke übermitteln. Inzwischen gibt es E-Rezept-Apps von Krankenkassen oder Drittanbietern, die ebenfalls als Einlöseweg zugelassen sind.
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eGK: In der Apotheke ins Kartenterminal stecken, Rezept wird automatisch abgerufen.
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Tokenausdruck: Papierausdruck mit QR-Code, falls App oder eGK nicht genutzt werden.
Neue Regelung ab 1. Oktober 2025
Mit der Version 1.3.0 ändern sich die Vorgaben für PZN- und Wirkstoffverordnungen:
Zentrale Angaben wie Wirkstoff oder Darreichungsform werden ausschließlich aus der Pharmazentralnummer (PZN) über die Arzneimittelstammdaten abgeleitet. Eigene Fertigarzneimittel-Datenbanken im PVS lassen sich nicht mehr nutzen.
Für Zahnarztpraxen ohne integrierte Arzneimittel-Datenbank bedeutet das: E-Rezepte können nur noch als Freitext erstellt werden. Wer bisher eigene Fertigarzneimittel hinterlegt hat, sollte die Praxisabläufe rechtzeitig anpassen.
Alternativ bieten einige PVS-Hersteller kostepflichtige Module für Arzneimitteldatenbanken an.
Details finden sich in der technischen Anlage der Kassenäärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum E-Rezept.
Ein Erklärvideo der KZBV erläutert Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung "E-Rezept". Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert.