Patientinnen und Patienten erhalten einen Rezeptcode – digital in der E-Rezept-App der gematik, über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder als Ausdruck (Tokenausdruck). Mit diesem Code kann die Apotheke das E-Rezept abrufen.

Einlösewege für Patientinnen und Patienten

  • E-Rezept-App: Rezepte digital empfangen, verwalten und an die Apotheke übermitteln. Inzwischen gibt es E-Rezept-Apps von Krankenkassen oder Drittanbietern, die ebenfalls als Einlöseweg zugelassen sind.

  • eGK: In der Apotheke ins Kartenterminal stecken, Rezept wird automatisch abgerufen.

  • Tokenausdruck: Papierausdruck mit QR-Code, falls App oder eGK nicht genutzt werden.

Neue Regelung ab 1. Oktober 2025

Mit der Version 1.3.0 ändern sich die Vorgaben für PZN- und Wirkstoffverordnungen:
Zentrale Angaben wie Wirkstoff oder Darreichungsform werden ausschließlich aus der Pharmazentralnummer (PZN) über die Arzneimittelstammdaten abgeleitet. Eigene Fertigarzneimittel-Datenbanken im PVS lassen sich nicht mehr nutzen.

Für Zahnarztpraxen ohne integrierte Arzneimittel-Datenbank bedeutet das: E-Rezepte können nur noch als Freitext erstellt werden. Wer bisher eigene Fertigarzneimittel hinterlegt hat, sollte die Praxisabläufe rechtzeitig anpassen.

Alternativ bieten einige PVS-Hersteller kostepflichtige Module für Arzneimitteldatenbanken an.

Details finden sich in der technischen Anlage der Kassenäärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum E-Rezept.

Ein Erklärvideo der KZBV erläutert Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung "E-Rezept". Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert.