Die EU-MDR gilt unmittelbar in Deutschland und muss nicht über nationales Recht umgesetzt werden. Lediglich die konkrete Ausführung der Verordnung wurde über das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) in deutschem Recht festgelegt.
Die EU-MDR betrifft nicht bereits in Verkehr gebrachte Medizinprodukte, sondern ausschließlich ab der verpflichtenden Anwendung in Verkehr gebrachte Medizinprodukte. Somit können bereits vor dem 26. Mai 2021 begonnene Sonderanfertigungen (Abformung/Abdruck) nach den bisher geltenden Vorgaben fertig gestellt werden.
Die Medizinprodukte-Industrie ist der Hauptadressat der Verordnung, aber auch die Zahnarztpraxis mit eigenem zahntechnischem Laborbetrieb und der Herstellung von Sonderanfertigungen ist von der EU-MDR umfasst. Viele Anforderungen der EU-MDR sind bereits aus der bisherigen EU-MDD bekannt (wie z. B. das Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Konformitätserklärung, Dokumentation in Form einer Materialliste).
Für diese Anforderungen sowie die neu hinzugekommenen Anforderungen (wie z. B. das Risikomanagement) stellt die Kammer mit den unten stehenden Handreichungen die erforderlichen Informationen und Muster-Formulare bereit, damit die betroffenen Praxen sich einarbeiten können.
Ratgeber und Anlagen
Die EU-MDR ist ein Gesetz aus der EU.
Es gilt seit dem 26. Mai 2021.
Die EU-MDR ersetzt eine ältere Regel für Medizin-Produkte.
Was sagt die Medizin-ProdukteVerordnung aus?
Sie regelt, wie Medizin-Produkte hergestellt und verkauft werden dürfen.
Medizin-Produkte müssen sicher sein und gut funktionieren.
Das Gesetz sorgt dafür, dass keine gefährlichen Produkte auf den Markt kommen.
Die EU-MDR gilt nur für neue Medizin-Produkte ab dem 26. Mai 2021.
Produkte, die davor hergestellt wurden, können nach den alten Regeln fertig gemacht werden.
Das wichtigste für die EU-MDR sind die Hersteller von Medizin-Produkten.
Aber auch Zahnarzt-Praxen mit eigenem Labor und Sonder-Anfertigungen müssen das Gesetz beachten.
Viele Regeln der EU-MDR sind schon aus dem alten Gesetz bekannt.
Neu sind zum Beispiel Regeln zum Risiko-Management.
Die Zahnärzte-Kammer gibt Informationen und Muster-Formulare.
So können Praxen sich gut vorbereiten und die Regeln verstehen.