Nach Inkrafttreten der GOZ 2012 hat die Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit anderen Landeszahnärztekammern (u.a. der ZÄKWL) einen Kommentar zu den einzelnen Gebührenziffern herausgegeben. Der Kommentar wird regelmäßig, bei neuen Erkenntnissen, aktuellen Informationen und neu gefassten Beschlüssen angepasst.
Die Änderungen zur vorherigen Ausgabe des Kommentars finden Sie in der sogenannten Änderungstabelle.
Zusätzlich wurde im Jahr 2012 eine Analogliste veröffentlicht, die Leistungen enthält, die nicht in der Gebührenordnung vorhanden sind. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Nach der Einführung der GOZ 2012 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zusammen mit den Landeszahnärztekammern (z. B. ZÄKWL) einen Kommentar zu den Gebühren geschrieben.
Der Kommentar erklärt die einzelnen Gebührenziffern.
Der Kommentar wird regelmäßig aktualisiert, wenn es neue Informationen oder Beschlüsse gibt.
Die Änderungen zur vorherigen Version stehen in der Änderungstabelle.
Im Jahr 2012 wurde außerdem eine Analogliste veröffentlicht.
Dort stehen Leistungen, die nicht direkt in der GOZ stehen.
Diese Liste wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert und erweitert.