Nach Inkrafttreten der GOZ 2012 hat die Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit anderen Landeszahnärztekammern (u.a. der ZÄKWL) einen Kommentar zu den einzelnen Gebührenziffern herausgegeben. Der Kommentar wird regelmäßig, bei neuen Erkenntnissen, aktuellen Informationen und neu gefassten Beschlüssen angepasst.
Die Änderungen zur vorherigen Ausgabe des Kommentars finden Sie in der sogenannten Änderungstabelle.
Zusätzlich wurde im Jahr 2012 eine Analogliste veröffentlicht, die Leistungen enthält, die nicht in der Gebührenordnung vorhanden sind. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Um die Berechnung der Argumentationsleistungen übersichtlicher zu gestalten, hat die BZÄK eine „Information zum Knochenmanagement" herausgegeben.
Aktualisierungsstand: 10.11.2023