Sachverständige bewerten
- ob die geplante Behandlung indiziert ist,
- ob die Planung geeignet, angemessen und fehlerfrei ist,
- ob Zahnersatz mangelfrei ist,
- ob eine Behandlung fehlerfrei ist, oder
- ob die Abrechnung beanstandungsfrei ist.
Auftraggeber von Gutachten können u.a. Patienten, Krankenkassen/sonstige Kostenträger, Gerichte, Behörden oder auch die Zahnärztin oder der Zahnarzt selber sein. Das gemeinsame Gutachterwesen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist sehr genau geregelt. Für den vertragszahnärztlichen Bereich, in dem der Patient gesetzlich versichert ist, gelten die besonderen sozialrechtlichen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW und ergänzende Regelungen der Zahnärztekammer.
Die zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe geben Ihnen gerne Auskunft, darüber, wie und wo Sie ein Gutachten erhalten. Es gilt die Faustformel:
- Patient ist gesetzlich versichert, nimmt vertragszahnärztliche Leistungen in Anspruch: Bitte wenden Sie sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Ihre Ansprechpartnerin: Daniela Fischer
- Patient nimmt privatzahnärztliche Leistungen in Anspruch oder beschreitet den Zivilrechtsweg: Bitte wenden Sie sich an die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Seeger
Das gemeinsame Gutachterwesen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe besteht im Interesse der Allgemeinheit. Zur Bewältigung der hohen Anforderungen und zur Unterstützung des vertrauensvollen Zahnarzt-Patienten-Verhältnisses werden nur Gutachter mit ausreichend Berufserfahrung, großer Sozialkompetenz und besonderer fachlicher Qualifikation von den Vorständen in das Gutachteramt berufen. Die Gutachter werden darauf verpflichtet, ihr Amt umsichtig, objektiv und neutral auszuüben. Unsere Gutachter sind zudem dazu verpflichtet, sich regelmäßig fachlich im notwendigen Maße fortzubilden.
Eine etablierte und grundsätzliche Form der Gutachterfortbildung sind die Gutachterqualitätszirkel. Unter Leitung eines Qualitätszirkelmoderators aus dem Kreis der Gutachter tauschen sich die teilnehmenden Gutachter kollegial in kleinen Kreisen kontinuierlich über ihre Gutachtertätigkeit aus. Im Vordergrund der Treffen stehen Betrachtungen und Diskussionen gelegentlich auch Fortbildungen in denen fallbezogen ein fachlicher Austausch stattfindet, um so den Anforderungen an die gutachterliche Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden.
Bei der Berufung zum Gutachter verpflichten sich die Gutachter zur Teilnahme an der Fortbildung in Gutachterqualitätszirkeln. In Westfalen-Lippe sind inzwischen zwei parodontologische Qualitätszirkel, 18 prothetische Qualitätszirkel sowie der Kreis der kieferorthopädischen Gutachter fester Bestandteil dieses Konzeptes.
Einzelheiten sind im „Statut Gemeinsames Gutachterwesen von Kassenzahnärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe", das für alle Gutachter bindend ist, sowie in den Gutachterrichtlinien der KZBV festgelegt.
Statut Gemeinsames Gutachterwesen KZVWL und ZÄKWL
Unter diesem Link finden Sie die regelmäßig aktualisierte Urteiledatenbank der Bundeszahnärztekammer mit Bezug der seit dem 1.1.2012 geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte. Diese ist mit differenzierten Suchfunktionen ausgestattet. Dort können Sie gegebenenfalls Ihnen bekanntgewordene noch nicht eingestellte Urteile direkt hochladen.
Hilfsangebote der Kammer
Unsere Broschüre verschafft Ihnen einen Einblick in die Stellung und die Aufgaben eines Gerichtsgutachters und bietet Hilfestellung bei der Vorbereitung, Anfertigung und Abrechnung von Gutachten.
Abrechnungsprogramm
Die Vergütung für die Erstellung eines Gerichtsgutachtens richtet sich nach dem JVEG und ist kompliziert. Auf Anfrage kann daher ein automatisiertes Formular bereitgestellt werden.
PDF-Dateien der Webinar-Reihe zum zahnärztlichen Gerichtsgutachten
Die Webinar-Reihe ist insgesamt chronologisch so aufgebaut wie die Tätigkeit des Gutachters nach Erhalt eines Auftrags durch das Gericht.
Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW
Auf der Homepage des Qualitätszirkels Sachverständigenwesen NRW finden Sie Informationen und Hilfsmittel für die Erstattung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wie z.B.
- Checkliste für die Übernahme eines Gerichtsauftrages
- Erläuterungen zum Telefonnotizzettel
- Telefonnotizzettel
- Informationsschreiben für Sachverständige zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten
- Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW
Hospitation von Sachverständigen bei Gerichten in Nordrhein-Westfalen
Es besteht die Möglichkeit zur Hospitation bei verschieden Gerichten in NRW. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Leitfaden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sabine Seeger. Das Anmeldeformular zur Gutachter-Hospitation finden Sie hier.
Sabine Seeger
Telefon: 0251 / 507-525
Telefax: 0251 / 507-65525
E-Mail: Sabine.Seeger@zahnaerzte-wl.de
Aufgabenbereiche
„Aufgabe der Begutachtungsstelle ist es, durch objektive Begutachtung zahnärztlichen Handelns der oder dem durch einen behaupteten Behandlungsfehler Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche, der Zahnärztin oder dem Zahnarzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe und damit diesen Beteiligten eine gütliche Beilegung zu erleichtern." (§ 2 Aufgaben des Statuts zur Errichtung einer Begutachtungsstelle der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe)
Zuständigkeit
Der Antrag muss sich gegen die Behandlung eines Zahnarztes richten, der Mitglied der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist. Der Wohnsitz des antragstellenden Patienten ist ohne Belang.
Verfahren
Es handelt sich um ein Verfahren nach Aktenlage. Die Begutachtungsstelle setzt sich aus einer oder einem Vorsitzenden, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, und zwei zahnärztlichen Beisitzern zusammen. Die Voraussetzungen für ein Tätigwerden regelt § 3 des Statuts: Die zugrunde liegende Behandlung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen; u.a. darf kein Gerichtsverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen desselben Sachverhalts anhängig sein; sofern sich aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit die Zuständigkeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ergibt (prothetische Versorgung), wird die Stelle nicht tätig.
Verfahrensablauf und -abschluss:
Der Patient/die Patientin wendet sich schriftlich an die Begutachtungsstelle. Die Parteien werden wechselseitig über eingehenden Schriftwechsel in Kenntnis gesetzt bzw. zur Stellungnahme aufgefordert. Die abschließende Stellungnahme der Begutachtungskommission (Begutachtungsspruch) wird schriftlich abgefasst.
Ablaufplan
Im Schaubild (s. u.) haben wir Ihnen übersichtlich den Verfahrensablauf dargestellt.
Kosten
Die Inanspruchnahme der Begutachtungsstelle ist verfahrenskostenfrei; die Beteiligten tragen ihre Kosten und die ihrer Rechtsbeistände selbst.
Inanspruchnahme der Stelle?
Sie möchten die Stelle zur Begutachtung von Behandlungsfehlern bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Anspruch nehmen?
Dann reichen Sie uns bitte eine schriftliche Stellungnahme des Sachverhaltes ein und füllen Sie den Fragebogen (s.u.) aus. Des Weiteren unterschreiben Sie bitte die Erklärung und schicken dann per Post die gesammelten Unterlagen an die Begutachtungsstelle der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, z. Hd. Frau Sabine Seeger, Auf der Horst 29, 48147 Münster.
Downloads zum Thema
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