Wahlaufruf des Vorstands zur Kammerwahl 

Sie haben die Wahlunterlagen für die Kammerwahl wahrscheinlich schon per Post erhalten. Das ist Ihre Chance, aktiv die zahnärztliche Selbstverwaltung mitzugestalten. Jede Stimme zählt!
Lassen Sie uns gemeinsam für eine starke und lebendige Selbstverwaltung eintreten. Informieren Sie sich deshalb über die Kandidatinnen und Kandidaten sowie Parteien und treffen Sie Ihre Entscheidung. Durch Ihre Teilnahme an den Wahlen haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidungen der Kammer in den kommenden Jahren maßgeblich zu beeinflussen. Nur durch eine starke Beteiligung können wir sicherstellen, dass die Kammer unsere vielfältigen beruflichen Anliegen wirksam vertritt.

Geben Sie Ihre Stimme bequem per Briefwahl ab. Wählen Sie!

Wahlbekanntmachungen

Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Zahnärztekammer und stellt das Parlament der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Westfalen-Lippe dar. Gewählt für eine Amtszeit von fünf Jahren beschließen die Delegierten über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung. Die Delegierten werden von den mehr als 8.000 Mitgliedern der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) für die Wahlperiode 2024 bis 2029 gewählt. In der konstituierenden Sitzung (1. Februar 2025) wählen diese aus den eigenen Reihen den Vorstand, den Präsidenten/die Präsidentin und den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin sowie die Beisitzer.

Welche Aufgaben hat die Kammerversammlung?

Das Heilberufsgesetz beschreibt die Aufgaben der Kammerversammlung. Zu den wichtigsten Aufgaben - neben der berufspolitischen Diskussion - zählt die Normgebung für die Selbstverwaltung, insbesondere die Beschlussfassung über die Berufsordnung, die Notfalldienstordnung, die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung, die Gebühren- und die Beitragsordnung sowie Beschlüsse zum Haushalt/Jahresabschlüssen und die sonstigen Satzungen. Ebenso obliegt ihr die Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). An den Versammlungen, die zweimal im Jahr stattfinden, können grundsätzlich alle Mitglieder der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe teilnehmen, stimmberechtigt sind jedoch nur die gewählten Vertreterinnen und Vertreter. 

Wann und wie wird gewählt?

Gewählt wird  ab Anfang November bis zum 11. Dezember 2024. Der Wahlzeitraum beginnt am Tag nach der Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten. Die späteste Zustellung der Wahlunterlagen ist am 11.11.2024. 
Ihre Stimme können Sie per Brief abgeben.

Wer steht zur Wahl?

Der Weg in die Kammerversammlung führt über Wahlvorschläge. Hierbei handelt es sich um zur Wahl antretende berufspolitische Gruppierungen und Einzelwahlvorschläge, die auch Listen genannt werden. Interessierte Kammermitglieder können sich einer dieser Listen anschließen, wenn sie wieder antritt, oder sich zu einer neuen Liste zusammenschließen und zur Wahl antreten. 

Wahlwerbung

Gemäß § 16 Heilberufsgesetz können Vertrauenspersonen für die Kammerwahl ein Verzeichnis der Kammerangehörigen anfordern, um Werbung für Ihre Wahlvorschläge bei der anstehenden Wahl zur Kammerversammlung zu machen. Anfragen können unter Angabe der Vertrauensperson, des Wahlvorschlages und des Wahlbezirks an kammerwahl@zahnaerzte-wl.de gerichtet werden. Die Vertrauensperson erhält das Verzeichnis der Kammerangehörigen für Wahlwerbung in verschlüsselter Form und darf es für andere Zwecke nicht verwenden. Nach der Durchführung der Wahl ist das Verzeichnis zu vernichten. 

Warum wählen? Warum engagieren?

Die zahnärztliche Selbstverwaltung braucht eine starke und engagierte Basis. Mit Ihrem politischen Engagement sorgen Sie genau dafür. Als Delegierte oder Delegierter der Kammerversammlung können Sie auf berufspolitische Entscheidungen Einfluss nehmen. Sie können Themen prominent platzieren und dafür sorgen, dass sie in diesem Gremium behandelt werden und möglicherweise auch eine entsprechende Entscheidung getroffen wird.

Wichtige Termine und Fristen auf einen Blick 

  • Bekanntmachung der Wahlvorschläge und Versand der Wahlunterlagen: bis zum 11. November 2024
  • Abgabe der Briefwahlunterlagen bei den Notaren: bis zum 11. Dezember 2024 bis 18:00 Uhr

Wichtige Hinweise zu Wahlvorschlägen

Unterstützerliste

  • Die Unterschriften auf der Unterstützerliste müssen im Original vorliegen. 

Zustimmungserklärungen

  • Die Zustimmungserklärungen müssen im Original vorliegen.

Wahlvorschlag

  • Die Excel-Tabelle für den Wahlvorschlag in Listenform enthält die Spalte Geburtsdatum. Das ist eine freiwillige Angabe, die die Zuordnung der Kammerangehörigen erleichtert.
  • Bitte reichen Sie den Wahlvorschlag in Listenform als Excel-Tabelle elektronisch unter kammerwahl@zahnaerzte-wl.de und zusätzlich ausgedruckt mit den weiteren Unterlagen ein.

Berichterstattungen