Grundsätzlich haben Vertragszahnarzt/Zahnärztin Zugriff auf das ZOD-Portal, solange der Heilberufs-Ausweis (eZAA oder eHBA) gültig und der Zugang über eine an die TI angeschlossene Praxis gegeben ist.
Sobald abzusehen ist, dass diese Voraussetzungen wegfallen, sollte alle relevanten Dokumente aus dem im ZOD-Portal eingebundenen DOXIS-Archiv selektiert und lokal archiviert werden. Dies ist mit den DOXIS-Funktionalitäten sehr einfach möglich.
Sie haben bereits keinen Zugang mehr, benötigen aber noch Dokumente?
Alle Dokumente, die nach Beendigung einer Praxis versendet werden, gehen grundsätzlich (kostenlos) per Papier raus, da die KZVWL davon ausgeht, dass kein Zugriff auf das Portal gegeben ist.
Kann ich auch nach meinem Verzicht Zugriff auf das ZOD-Portal behalten?
Grundsätzlich empfiehlt die KZVWL, die Dokumente rechtzeitig zu sichern und den Zugang zusammen mit dem Verzicht abzugeben. Andernfalls entstehen Kosten. Sollte ein Zugriff auf das Portal über das Tätigkeitsende hinaus ermöglicht werden, müsste dem Zahnarzt/der Zahnärztin ein kostenpflichtiger Software-VPN-Client zur Verfügung gestellt werden.
Zudem wird eine (beliebige) neue Signaturkarte mit Kartenterminal benötigt, welches dann in die Systeme der KZVWL eingepflegt werden muss.