Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2020 eine neue, eigene Richtlinie für die Behandlung von Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) beschlossen, die ab 1. Juli 2021 in der Praxis wirksam wird. Ab 1. Juli 2021 liegt eine aktualisierte systematische Parodontitistherapie in der vertragszahnärztlichen Versorgung vor, die den neuesten Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Forschung widerspiegelt und die ein umfassendes, am individuellen Bedarf ausgerichtetes Maßnahmenprogramm beinhaltet.
Mit dem Beschluss über die eigenständige PAR-Richtlinie hat der G-BA daher die Regelungen zur systematischen PAR-Behandlung in der Behandlungsrichtlinie aufgehoben. Der große Stellenwert der Parodontologie in der vertragszahnärztlichen Versorgung wird durch die Reglung der systematischen Parodontitistherapie erstmals in einer eigenen Richtlinie verdeutlicht.
Dem jetzigen Beschluss gingen jahrelange fachliche Beratungen und intensive Verhandlungen voraus, die die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit der Patientenvertretung im G-BA letztlich erfolgreich geführt hatte. Grundlage der Verhandlungen war ein Antrag auf Aktualisierung der systematischen Parodontitisbehandlung, den die Patientenvertretung bereits im Jahr 2013 gestellt hatte. Nach aktuellen Berechnungen sind allein in Deutschland fast zwölf Millionen Erwachsene von einer schweren parodontalen Erkrankung betroffen. Die PAR-Richtlinien waren seit Jahrzehnten weitgehend unverändert, auch bei der Neubewertung des BEMA 2004 gab es hier keine entscheidenden Änderungen.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat deshalb im Jahre 2014 begonnen, zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) und unter Mitarbeit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die bisher in der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und im BEMA abgebildete PAR-Therapiestrecke zu hinterfragen und insbesondere die mögliche Einbindung dringend erforderlicher Präventionskonzepte einschließlich der UPT in den GKV-Leistungskatalog zu prüfen.
KZVWL-interner UPT-Frequenz-Ermittler
Neu im März 2022: Video mit den häufigsten PAR-Fragen
Unsere Abrechnungsspezialistin Susanne Hoppe-Woodbridge fasst die häufigsten Fragen zu den PAR-Leistungspositionen zusammen. Alle bisher aufgelaufenen Schwierigkeiten und Anfragen an den Holtines der KZVWL sein Einführung der neuen PAR-Richtlinie wurden gebündelt und thematisiert.
Das ZBWL hat in einer Themenserie die Einführung der neuen Richlinie in folgenden Ausgaben begleitet:
Ausgabe 2.2021
Ausgabe 3.2021
Ausgabe 4.2021
Ausgabe 5.2021