Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Einhaltung des in § 12 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) geregelten Wirtschaftlichkeitsgebots.

Sowohl die Krankenkassen als auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben die Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch die Prüfungseinrichtungen, die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss, vorgenommen. Sie sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die zu gleichen Teilen von der KZVWL und den Krankenkassenverbänden getragen werden. Die Prüfungsstelle ist bei der KZVWL angesiedelt.

Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss werden durch das SGB V, entsprechende Rechtsverordnungen und mit der von den Vertragspartnern zu schließenden Prüfungsvereinbarung, vorgegeben.