Die Abteilung Qualität in der zahnärztlichen Versorgung beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entwicklung und dem Aufbau von Strukturen zur Umsetzung sozial­gesetzlich erforderlicher Konzepte zum Qualitätsmanagement, zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsförderung. Zudem setzt sie die gesetzlichen Aufgaben nach den §§ 135 ff. SGB V und des Gemeinsamen Bundesausschusses für die KZVWL und ihre Mitglieder um.

Darüber hinaus werden der Vorstand und die Gremien der KZVWL bei der Anwendung und Umsetzung der Aufgaben aus Qualitätmanagement, Qualitätssicherung und Qualitätsförderung unterstützt. Ebenso werden hier qualitätsorientierte Umsetzungskonzepte analysiert und entwickelt.

Außerdem bearbeitet sie Schadensersatzverfahren und Zahnersatz-Mängelrügen betreffend Ersatzkassen. Sie leitet die Honorarsicherungsmaßnahmen gegenüber den Vertragszahnärzten und führt diese auch durch.