Die Stabsstelle gemäß § 81a SGB V ist speziell für die Prävention und Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zuständig. Sie untersucht Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten und koordiniert Maßnahmen, um finanzielle Mittel vor Missbrauch zu schützen. Dabei arbeitet die Stabsstelle eng mit anderen internen und externen Stellen zusammen und trägt so zur Integrität und Transparenz im Gesundheitswesen bei.