Die vertragszahnärztliche Fortbildung ist nach § 95d SGB V geregelt. Innerhalb eines Fünfjahreszeitraums sind jeweils mindestens 125 Fortbildungspunkte gegenüber der KZVWL nachzuweisen. Weitere Informationen sowie den Eigenbeleg zum Fortbildungsnachweis finden Sie unten im Downloadbereich.
Die KZVWL unterstützt ihre Mitglieder mit einer großen Auswahl an Fortbildungen. Besuchen Sie gerne den Fortbildungsbereich auf unserer Website.