KZVWL-Positionspapier zur Telematikinfrakstruktur (Juni 2024)

Die derzeitige Ausrichtung der Telematikinfrastruktur (TI) sorgt bei vielen Institutionen, Zahnärztinnen / Zahnärzten und anderen Stakeholdern im Gesundheitswesen für Unmut. Die Anwendungen der TI sind unausgereift und bringen kaum einen sinnstiftenden Mehrwert für die Patientenversorgung. Die Nutzung dieser Anwendungen wird mit einer völlig inakzeptablen, strikten Sanktions- und Fristenpolitik erzwungen. Die TI frisst Zeit durch zusätzliche administrative Aufgaben in den Praxen. Zeit, die letztlich zur Behandlung der Patientinnen und Patienten fehlt. Die aktuelle Digitalisierungsstrategie von gematik und BMG in ihrer jetzigen Ausprägung unterstützt somit nicht die Patientenversorgung, sondern im Gegenteil blockiert und behindert die Patientenversorgung zunehmend durch die Verringerung der Behandlungszeit. Zahnärztinnen und Zahnärzte lehnen die Digitalisierung und somit die Telematik nicht grundsätzlich ab. Auch dieses wird von der Regierung bewusst oder unbewusst missverstanden und als Blockadehaltung bezeichnet. Im Gegenteil. Der zahnärztliche Beruf ist seit jeher durch eine ausgeprägte digitale Affinität gekennzeichnet (z. B. digitales Röntgen etc.). Nur so kann die Patientenversorgung auf einem qualitativ hochwertigen Niveau wirksam umgesetzt werden. Digitalisierung sollte dabei als Hilfsmittel für eine wirksame Patientenversorgung unterstützen. Sie darf aber nicht zu einer Belastung werden, die Zahnärztinnen und Zahnärzten die Zeit für die Patientenversorgung raubt. In einem Positionspapier macht die Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe Lösungsvorschläge.

Positionspapier zur Telematikinfrastruktur

KZVWL-Positionspapier zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) vorgelegt. Das Gesetz soll die im März 2023 vorgestellte Digitalisierungsstrategie des BMG umsetzen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt und auf Praxistauglichkeit geprüft. In dem angehängten Positionspapier setzen wir uns mit den wichtigsten Punkten auseinander.

Als Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stehen wir absolut zur Digitalisierung. Das zeigen unsere Zahnarztpraxen auch dadurch, dass sie einen hohen Ausstattungsgrad an Telematik-fähiger Hard- und Software aufweisen und stets in großer Anzahl bei Pilotprojekten unterstützen. Durch die vielen Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir Teile des Referentenentwurfes kritisch.

Stellungnahme der KZVWL zur Festsetzung der TI-Pauschale nach § 378 SGB V durch das BMG

Für die Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen Zahn- und Arztpraxen viel Hardware und Software anschaffen. Die bisherige Finanzierung für die Ausstattung der Telematikinfrakstruktur (TI) und deren laufende Betriebskosten sollte deshalb überarbeitet werden. Doch die Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) scheiterten im Frühjahr. Statt, wie in der Selbstverwaltung vorgesehen, das Schiedsamt die Arbeit aufnehmen zu lassen, hat das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) in das Selbstverwaltungsrecht der zahnärztlichen Körperschaften eingegriffen und nun per Bescheid die Finanzierung von TI-Komponenten festgesetzt. Und dabei wieder wesentliche Aspekte aus der Praxis nicht berücksichtigt.

In der folgenden Stellungnahme führt die KZVWL aus, warum das derzeitige Vorgehen und die festgesetzte Regelung nicht akzeptabel ist.