Die PZR ist ein Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe, zumeist der Individualprophylaxe. Man versteht darunter eine umfassende Reinigung der Zähne, die die Defizite der täglichen Mundhygiene beseitigt. Das Ziel der PZR ist, durch eine abgestimmte Verbindung von individueller Mundhygiene durch den Patientinnen und den Patienten und regelmäßigen, professionellen Zahnreinigungen schädliche Beläge zu reduzieren.
So kann einer Zahnfleischentzündung (Paronditis) vorgebeugt und eine bereits chronische Parodontitis gemildert werden. Bleibt die Parodontitis unbehandelt, kann mitunter zahntragendes Gewebe irreversibel geschädigt werden. Unbehandelte Parodontitis ist die Hauptursache für Zahnverluste bei Erwachsenen.
Die PZR wird von einer Zahnärztin oder von einem Zahnarzt oder von fortgebildeten Fachkräften durchgeführt wie zahnmedizinischen Prophylaxe-Assistenten (ZMP), zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) oder Dentalhygienikern (DH).
Da die PZR als präventive Maßnahme gilt, ist sie nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer mehr Krankenkassen unterstützen ihre Patientinnen und Patienten allerdings und bezuschussen die PZR bei der Zahnärztin oder bei dem Zahnarzt.