Das Thema Gesundheit und der damit einhergehende Wunsch nach qualitativ hochwertiger Versorgung und Transparenz der Leistungserbringung gewinnt in der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Gleichermaßen nimmt auch die Fokussierung des Themas in der Politik in den letzten Jahren deutlich zu und setzt sich für einheitliche Qualitätsstandards und Verstärkung der Patientenrechte ein. Zudem ergehen vermehrt Vorschriften durch den Gesetzgeber, der einheitliche Strukturen und Verfahren der Sektoren anstrebt.

Mit der Abteilung Qualität in der zahnärztlichen Versorgung trägt die KZVWL diesen Wünschen und gesetzlichen Vorschriften Rechnung. Wir unterstützen und beraten Sie gerne um die Themen Qualitätsförderung, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie den daraus resultierenden vertragszahnärztlichen Pflichten.

Das Thema Qualität gewinnt in der gesundheitspolitischen Diskussion immer mehr an Bedeutung. Seit vielen Jahren bekennt sich die Vertragszahnärzteschaft zu der fortlaufenden Förderung von Qualität in der zahnärztlichen Praxis. Der Begriff Qualitätsförderung vereint alle Maßnahmen die eine stetige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung zum Ziel haben. So beinhaltet die Qualitätsförderung beispielsweise das Gutachterwesen, das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement, CIRS-dent, Qualitätszirkel, Leitlinien, die zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung u.v.m.
 
Um das zunehmend wichtiger werdende Thema Qualität umfassend abzubilden, hat auch die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) umfassende Informationen zum Thema "Qualitätsförderung" auf ihre Website gestellt. Unter dem Link http://www.kzbv.de/qualitaetsfoerderung.81.de.html erhalten Sie in diesem Zusammenhang einen ergänzenden Überblick.

Für eine hohe Qualität zahnärztlicher Leistungen werden strukturelle Voraussetzungen und Verfahren zur Überprüfung und Evaluation der Versorgungsqualität in der zahnärztlichen Versorgung etabliert. Qualitätssicherung ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zur Sicherstellung festgelegter Qualitätsanforderungen. Neben der Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen, qualifizierten und wirtschaftlichen Versorgung, wird ebenfalls die Versorgungsqualität überprüft.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind gem. § 135b Abs. 2 SGB V verpflichtet, die Qualität der vertragszahnärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben zu prüfen. Sie vergewissern sich der Qualität durch Qualitätsprüfungen, dessen Rahmenbedingungen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Dezember 2017 in einer Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QP-RL-Z) beschlossen hat und die am 1. April 2018 in Kraft getreten ist.
 
Den Rahmen bildet die Qualitätsprüfungs-Richtlinie, die Auswahl, Umfang und Verfahren aller Qualitätsprüfungen (auch zukünftiger) beinhaltet. Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsprüfungen wie bspw. Prüfthema, Vorgaben der Stichprobengröße, Verfahren der Pseudonymisierung und Kriterien zur Bewertung erfolgt in den jeweiligen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien (QB-RL-Z).

Bundesweit werden alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte einer Stichprobenprobenprüfung unterzogen. Der landesweite Umfang der Stichprobenprüfung wird in den jeweiligen QBÜ-RL-Z geregelt. Voraussetzung um in den Prüfpool zu gelangen ist, eine Abrechnung, des in der QBÜ-RL-Z festgelegten Themas (Gebührenpositionen), bei mindestens zehn Behandlungsfällen innerhalb eines Abrechnungsjahres.

Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Überkappung

Die ergänzende Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung nach § 135b Abs. 2 SGB V (QBÜ-RL-Z) ist zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

Art und Umfang der Prüfung

Voraussetzung um in den Prüfpool zu gelangen ist, eine Abrechnung der Indikatorleistung indirekte oder direkte Überkappung (Cp oder P) in Verbindung mit mindestens einer Folgeleistung (VitE, Trep1, WK, Med, WF, X1, X2, X3), am selben bleibenden Zahn bei mindestens zehn Behandlungsfällen innerhalb eines Abrechnungsjahres. Aus diesem Prüfpool werden jährlich drei Prozent der Praxen nach dem Zufallsprinzip als Stichprobe gezogen. Innerhalb dieser Stichproben werden die zehn Behandlungsfälle ebenfalls nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

Gegenstand der Prüfung

Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die korrekte Indikationsstellung für die indirekte oder direkte Überkappung. Grundlage ist die eingereichte schriftliche und evtl. bildliche Dokumentation.

Qualitätsprüfung und -beurteilung Zusammenfassung

Qualitätsmanagement dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Organisationsentwicklung.
 
Von zentraler Bedeutung zur Qualitätsverbesserung und für das Qualitätsmanagement ist das Modell des PDCA-Zyklus. Es handelt sich dabei um einen Problemlösungsprozess, der sich in vier Phasen unterteilt:

Qualitätsmanagement-Richtlinie gemäß §136 Abs. 1 Nr. 1, 2. Halbsatz

Die sektorenübergreifende QM-Richtlinie des G-BA ist mit Wirkung zum 16. November 2016 und in geänderter Fassung zum 9. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die QM-Richtlinie beschreibt die Grundelemente des Qualitätsmanagements (§ 3 QM-RL) ergänzt um die Methoden und Instrumente (§ 4 QM-RL) und dient der Orientierung, um individuelle Qualitätsziele in der Praxis zu entwickeln. Die Methoden und Instrumente der QMRichtlinie sind grundsätzlich alle anzuwenden. Eine Ausnahme ist nur gestattet, wenn aufgrund der bestehenden Praxisstruktur oder sonstige begründete Besonderheiten, dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen. Dieser Verzicht gilt nicht für die Anwendung der QM-Instrumente Risiko-, Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme sowie für die Anwendung von Checklisten bei operativen Eingriffen die unter Sedierung oder unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten/Ärztinnen erfolgen.

Bitte bedenken Sie das Erfordernis der Anwendung eines Fehlermeldesystems – Tipp: Als Fehlermeldesystem wird „CIRS dent - Jeder Zahn zählt“ anerkannt. Es erfüllt die Mindestanforderungen in Bezug auf Anonymität, Vertraulichkeit, Sanktionsfreiheit, Freiwilligkeit, Unabhängigkeit und niedrigschwelligem Zugang. Lesen Sie bitte hierzu den unten extra aufgeführten Abschnitt "CIRS dent – Jeder Zahn zählt!".

Ausführliche Erläuterungen der Instrumente entnehmen Sie bitte dem Glossar zum Berichtsbogen unter der Rubrik Richtlinien und Dokumente. 

Das Wichtigste zur QM-RL in Kürze

  • QM-Richtlinie zum 20. April 2023 geändert
  • Neuer QM-Erhebungsbogen mit 29 Fragen, der bereits seit 2021 anzuwenden ist
  • Stichprobe nicht mehr jährlich, sondern beginnend mit dem Jahr 2021 alle zwei Jahre
  • Adressat: Einrichtung/Praxis
  • Stichprobengröße: 4 Prozent (nach dem Zufallsprinzip ausgewählter Praxen)
  • Praxen, die in der Stichprobenziehung enthalten waren, werden in der Folgeziehung aus der Grundgesamtheit herausgenommen.

Weitere wesentliche Änderungen

Eine wesentliche Änderung zur alten QM-Richtlinie ist, dass die Methoden und Instrumente nach der jetzigen QM‑Richtlinie grundsätzlich alle anzuwenden sind. Eine Ausnahme ist nur gestattet, wenn aufgrund der bestehenden Praxisstruktur oder sonstige begründete Besonderheiten, dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen. Dieser Verzicht gilt nicht für die Anwendung der QM-Instrumente Risiko-, Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme sowie für die Anwendung von Checklisten bei operativen Eingriffen die unter Sedierung oder unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten/Ärztinnen erfolgen.

Ausführliche Erläuterungen der Instrumente entnehmen Sie bitte dem Glossar zum Berichtsbogen unter der Rubrik Richtlinien und Dokumente.

Im Juli und September 2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL), die nach Nichtbeanstandung des BMG am 9. Dezember 2020 in Kraft getreten sind.

Neben redaktionellen Änderungen in Teil A und einer Ergänzung zum Akutschmerzmanagement, die sich ausdrücklich nicht an Vertragszahnärzte richtet, besteht der neue nunmehr 11 Seiten umfassende QM-Berichtsbogen aus insgesamt vier Teilen:

• A „Praxismerkmale“
• B „Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements“
• C „Ergänzende Angaben“
• D „Datum und Unterschrift“

und bildet zudem den neuen Anwendungsbereich „Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt“ ab.

Bitte beachten Sie, dass eine Vorlage des Berichtsbogens ohne vorherige Aufforderung durch die KZV Ihrerseits nicht erforderlich ist und an dieser Stelle primär zur Kenntnis gegeben wird.

Der Kernprozess dieses Anwendungsbereiches besteht darin, Maßnahmen vorzuhalten, um Anzeichen von Missbrauch und Gewalt zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch Missbrauch und Gewalt vorzubeugen und zu verhindern. Um dieser besonderen Aufgabe gerecht zu werden, eignet sich z. B. die Entwicklung eines Schutzkonzepts. Dazu gehören u. a. die Sensibilisierung des Teams und Maßnahmen, wie z. B.:

• Schulungen/Fortbildungen
• Verhaltenskodizes
• Handlungsempfehlungen im Verdachtsfall/Interventionspläne

Aber auch die Ausgabe von Informationsmaterial oder Kontaktadressen ist Teil eines umfassenden und wirkungsvollen Schutzkonzeptes. Sofern sich Ihre Praxis primär die Versorgung von Kindern und Jugendlichen -also der Hauptzielgruppe- gewidmet hat, ist dieser Anwendungsbereich umso wichtiger.

Es gilt Maßnahmen zu integrieren, wie beispielsweise:  

  • gezielt mit der Prävention und Intervention befassen
  • bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch z. B. eine Risiko- und Gefährdungsanalyse erstellen

Nützliche Hinweise und Vordrucke als Hilfestellung für die Praxen finden Sie auf der Website der BZÄK unter www.bzaek.de/recht/haeusliche-gewalt.html.


Die Richtlinie inklusive des Berichtsbogens sowie das Glossar der KZBV stehen Ihnen im Downloadbereich zu Verfügung.


Vorgaben für eine einheitliche Struktur der QM-Berichte

Die KZVen berichten nunmehr zweijährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres, also erstmals zum 31. Januar 2022 an die KZBV und die KZBV berichtet ebenfalls zweijährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres, erstmals für das Jahr 2021 an den G-BA.

Die von der KZBV erstellten Berichterstattungen zur Umsetzung von Qualitätsmanagement in der vertragszahn-ärztlichen Versorgung sind jeweils auf der Website der KZBV unter dem folgenden Link veröffentlicht.
www.kzbv.de/einrichtungsinternes-qualitaetsmanagement.166.de.html

CIRS dent – Jeder Zahn zählt! Das Berichts- und Lernsystem für Zahnarztpraxen (CIRS: Critical Incident Reporting System) dient der Verbesserung der Patientensicherheit und ist ein gemeinsames Projekt zur Qualitätsförderung der KZBV und BZÄK. Unter dem Motto: Fehler vermeiden, denn „Jeder Zahn zählt!“ können Zahnärztinnen und Zahnärzte anonym und sanktionsfrei über unerwünschte Ereignisse aus dem Praxisalltag berichten, sich informieren und austauschen. Ziel ist es, so aus Ihren eigenen Erfahrungen und denen anderer Zahnärztinnen und Zahnärzten zu lernen.

Das gemeinsam von KZBV und BZÄK initiierte Berichts- und Lernsystem „CIRS dent“ startete ab Januar 2016.

CIRS dent – Jeder Zahn zählt! bietet Ihnen die Möglichkeit einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit für den zahnärztlichen Berufsstand zu leisten und stellt gleichzeitig einen wichtigen Baustein für Ihr praxisinternes QM-System dar. Es erfüllt die entsprechenden Anforderungen aus der Richtlinie des G-BA über die grundsätzlichen Anforderungen für das Risikomanagement- und Fehlermeldesystem, welche u. a. im Jahr 2014 zu den verpflichtend anzuwendenden Methoden und Instrumenten aufgenommen wurde. Ein Team von CIRS dent – Jeder Zahn zählt! entschlüsselt und anonymisiert den Bericht und gibt ihn für die Veröffentlichung frei. Da eine Rückverfolgbarkeit nicht möglich ist, wissen die Mitglieder des Teams von „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ nicht, von wem der Bericht ursprünglich erstellt wurde.

Nach Freigabe ist der Bericht in der Berichtsdatenbank von „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ lesbar. Nutzer des Systems können in der Berichtsdatenbank recherchieren, aber auch Berichte kommentieren. Diese Kommentare gelangen in eine separate Datenbank und werden dort ebenfalls vom Team von „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ auf ihre Anonymität und Validität hin überprüft. Alle zugelassenen und angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten über die jeweiligen KZVen ihre Zugangsdaten.

Zur Teilnahme erhielten pünktlich zum Projektstart im Januar 2016 alle Zahnarztpraxen und zahnärztliche Einrichtungen von der KZBV und BZÄK postalisch ihren individuellen Registrierungsschlüssel zur einmaligen anonymen Anmeldung. Den einmaligen Registrierungsvorgang nehmen Sie über die Website www.cirsdent-jzz.de vor.

Sie sind neu zugelassen oder angestellt im Bereich Westfalen-Lippe und möchten ebenfalls an CIRS dent – Jeder Zahn zählt! teilnehmen? Oder Sie benötigen -im Falle eines Verlustes- einen neuen Registrierungsschlüssels?

Die Abteilung Qualität in der zahnärztlichen Versorgung steht Ihnen gerne für entsprechende Informationen und Versand des Registrierungsschlüssels zur Verfügung.

Weitere Details sowie Informationsmaterial zum zahnärztlichen Berichts- und Lernsystem CIRS dent – Jeder Zahn zählt! erhalten Sie auf der Homepage der KZBV unter dem folgenden Link: www.kzbv.de/cirs-dent-jeder-zahn-zaehlt.960.de.html

Berichts- und Lernsystem für Zahnarztpraxen optimiert

www.cirsdent-jzz.de jetzt mit responsivem Design und mehr Funktionen

Seit vielen Jahren unterstützt das gemeinsame Berichts- und Lernsystem CIRS dent - Jeder Zahn zählt! von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei, unerwünschte Ereignisse in ihren Praxen zu vermeiden. Die Sicherheit für Patientinnen und Patienten in der zahnärztlichen Versorgung wird damit weiter erhöht. Das Internetportal www.cirsdent-jzz.de wurde jetzt optisch überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Es bietet unter anderem ein zeitgemäßes responsives Design, mit dem auch auf mobilen Endgeräten eine optimale Bildschirmdarstellung gewährleistet ist. Das Redesign der Website umfasst zudem neue Servicefunktionen für Nutzerinnen und Nutzer und wurde an die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst. 

Flyer „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“

„CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“