Zu häufig gestellten Rechtsfragen aus der Zahnarztpraxis haben wir zahlreiche Merkblätter und verschiedene Musterverträge zusammengestellt. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass diese allgemeinen Informationen eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können.
Auffällig häufig werden Arbeitsverträge nur mündlich geschlossen. Dies kann zu Unklarheiten, zum Streitfall und dort zu Beweisproblemen führen. Zudem sind bestimmte Vertragsinhalte wie eine Probezeit oder eine Befristung zwingend schriftlich zu vereinbaren. Die arbeitsrechtlichen Vertragsmuster können helfen, möglichst detaillierte Regelungen etwa über Vertragsdauer, Gehalt oder Urlaubstage zu treffen und damit ungewollte Überraschungen zu vermeiden.
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Eine Praxisveräußerung, die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder die Anmietung von Praxisräumen bedürfen einer stabilen vertraglichen Grundlage. Hier geht es um zahlreiche spezielle Fragen und genaue sprachliche Regelungen etwa der Verteilung von Vermögen und Haftung. Im Regelfall sollte daher - für beide Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner - zumindest eine abschließende Prüfung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und/oder Steuerberaterinnen oder Steuerberater erfolgen.
Praxisverträge im Word- und PDF-Format
WICHTIGER HINWEIS: Am 1. Januar 2024 treten umfassende Änderungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft. Durch das MoPeG, das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“, werden insbesondere, aber nicht nur, die Normen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geändert. Die Änderungen können sich auch auf BAGen auswirken. Wir empfehlen daher bestehende Gesellschaftsverträge anwaltlich auf Anpassungsbedarf oder sinnvolle Änderungen überprüfen zu lassen.
Auch für sonstige Verträge aus dem Bereich der zahnärztlichen Berufsausübung haben wir Muster zusammengestellt, die etwa der Klärung streitiger Fragen aus einem Behandlungsvertrag durch Vergleich oder der Veräußerung einer Patientenkartei dienen können. Hier gilt ebenso, dass im Zweifel und besonders mit Blick auf den wirtschaftlichen Wert des Vertragsinhalts eine anwaltliche und steuerliche Beratung geboten ist.
In den folgenden Merkblättern und im Zahnärzteblatt Westfalen-Lippe erschienenen Artikeln finden Sie Informationen zu verschiedenen rechtlichen Fragen, die regelmäßig an die Abteilung Recht und Schlichtung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe gerichtet werden. Diese Informationen können im Zweifel zwar keine anwaltliche Beratung ersetzen, dienen Ihnen jedoch als erste Orientierung und Hilfestellung.