Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat durch die zuständige Landesanstalt für Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen die Genehmigung erhalten, im Rahmen der Abschlussprüfung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten auch die Prüfung über den Erwerb der „Erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz gem. § 74 Abs. 2 StrSchG i.V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2 StrSchV“ abzunehmen.

Was muss der Ausbildungsbetrieb beachten?
• Auszubildende müssen unter Ihrer Verantwortlichkeit, Aufsicht und Anleitung lernen, die möglichen Aufnahmetechniken und die notwendigen Maßnahmen des Strahlenschutzes zu beherrschen.

• Für den Einsatz der Auszubildenden im Röntgenbereich ist die aktuell gültige Fassung der Strahlenschutzverordnung zu beachten.

• Nutzen Sie die Eintragungen der Auszubildenden in das Röntgentestatheft (s.Download unten auf dieser Seite) als Voraussetzung für ein Gespräch, wenn festzustellen ist, dass bestimmte Abläufe oder Vorgänge nicht eindeutig verstanden worden sind.

• Auf die jeweils gültige Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz“ wird in diesem Zusammenhang besonders verwiesen (insbesondere zum Gliederungspunkt „Zahnmedizinische Fachangestellte“).

• Beginnen Sie mit der Unterweisung möglichst nach der Zwischenprüfung. Anregungen und Tipps hierzu finden Sie im Download.

Wichtige Informationen für Auszubildende:

Warum ist das Röntgen so wichtig?
Röntgenaufnahmen sind in vielen Fällen zur Diagnostik unerlässlich. Sie helfen in den zahnärztlichen Praxen Erkrankungen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich zu erkennen und durch präventive Maßnahmen ggf. zu vermeiden.

Wer darf röntgen?
Gem. § 47 ff. der Strahlenschutzverordnung dürfen Röntgenstrahlen am Patienten nur von Personen angewendet werden, die die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz erworben und durch eine abschließende Prüfung nachgewiesen haben. Über die erfolgreich bestandene Prüfung wird ein Kenntnisnachweis im Strahlenschutz ausgestellt.

Wie erlangt man diese Kenntnisse?
Während der Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) haben Sie die Möglichkeit, sich diese Kenntnisse anzueignen und im Rahmen der Abschlussprüfung in einer separaten Prüfung nachzuweisen.

Wer vermittelt mir diese Kenntnisse?
Die praktischen Kenntnisse und die anzuwendenden Strahlenschutzmaßnahmen werden Ihnen in Ihrer Ausbildungspraxis vermittelt. Mit dem Praxisteam erarbeiten Sie die Inhalte des Röntgentestatheftes (s. Download auf dieser Seite)
.
Im Berufskolleg lernen Sie darüber hinaus die theoretischen Grundlagen und die allgemeinen Maßnahmen zu Ihrem Schutz und dem der Patienten.
Nur wenn die Inhalte zum Strahlenschutz aus beiden Bereichen umfassend genutzt werden und eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt, kann der für die spätere berufliche Tätigkeit unerlässliche Kenntnisnachweis erlangt werden.

Wenn kein Kenntnisnachweis erlangt wird?
Sie haben nach bestandener Abschlussprüfung jederzeit die Möglichkeit, durch entsprechende Kurse die Fachkunde zu erwerben.

Hinweis
Es lohnt sich jedoch, in der Ausbildung zu lernen. Denn spätere Kurse bringen Nachteile mit sich.

• Erfahrungsgemäß sehen zukünftige Arbeitgeber, selbst wenn Sie in Ihrer Ausbildungspraxis bleiben, den Kenntnisnachweis im Strahlenschutz als
Einstellungsvoraussetzung an; und

• durch weitere Kurse kommen hohe Kosten und ein zeitlicher Aufwand auf Sie zu.