Konnektoren
Wenn Konnektoren dauerhaft außer Betrieb genommen werden, müssen sie deregistriert und auf ihre Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Deregistrierung und Werksreset stellen den Datenschutz für die Rückgabe des Konnektors sicher. Grundsätzlich gilt: Konnektoren dürfen nicht selbst durch die Praxis und auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen zurück an den Hersteller gesendet werden.
Konnektor | Weitere Informationen zur Außerbetriebnahme / Entsorgung* |
KoCoBox MED+ | Abschnitt 8.4 im Administratorhandbuch |
RISE Konnektor | Abschnitt 3.4 und 7 im Produkthandbuch (das aktuelle Produkthand-buch kann gegen Mitteilung der Konnektor-Seriennummer direkt beim Hersteller per E-Mail angefordert werden) |
secunet Konnektor | Abschnitt 15 in der Bedienungsanleitung |
* Die Abschnitte können sich im Rahmen von Aktualisierungen der Produkthandbücher verändern. Maßgeblich für die Außerbetrieb-nahme und Entsorgung ist immer die aktuelle Version des jeweiligen Produkthandbuchs. Diese können auf den Websites der Her-steller heruntergeladen oder angefordert werden.
Das Nähere zur Außerbetriebnahme und Rücksendung ist in den jeweiligen Produkthandbüchern nachzulesen. Zudem sollte mit dem Dienstleister vor Ort (DVO) bzw. dem Reseller des Geräts das genaue Procedere besprochen werden, weil die Informationen in den Produkthandbüchern ggf. von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandhabt werden.
Kartenterminals
Bei der Außerbetriebnahme von E-Health-Kartenterminals muss vor allem darauf geachtet werden, dass die gesteckten Karten aus den Kontaktiereinheiten des Geräts entfernt werden. Das betrifft im Besonderen den elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und den Praxisausweis (SMC-B), die den Karteninhaber (HBA) bzw. die Praxis (SMC-B) identifizieren und mit entsprechenden Berechtigungen verknüpft und damit besonders sicherheitskritisch sind. Auch die Gerätekarte (gSMC-KT) sollte aus dem Kartenterminal entfernt werden. Die gSMC-KT und eventuell die SMC-B sind in Kleinkartenformat eingerastet in ggf. versiegelten Kartenslots zu finden – daher sind immer alle Slots zu überprüfen und alle gesteckten Karten zu entfernen, auch wenn die Slots versiegelt sind. Ist die Gerätekarte noch gültig, kann sie in einem anderen Kartenterminal verwendet werden, andernfalls muss sie zerstört werden. HBAs und SMC-Bs müssen nach dem Entfernen aus dem Kartenterminal sicher und getrennt von ihren PINs aufbewahrt werden.
Wichtig ist zudem, die im Kartenterminal gespeicherten Verbindungsdaten mit dem Konnektor (sogenannte Pairing-Informationen) zu löschen. Das gilt auch für die entsprechenden Pairing-Informationen am verbundenen Konnektor, sofern dieser weiterverwendet wird. Dies geschieht durch einen Werksreset des Kartenterminals. Vor dem Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen sollten sich Zahnarztpraxen ggf. mit ihrem Dienstleister vor Ort (DVO) und/oder dem Lieferanten in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Schritte zur Außerbetriebnahme korrekt durchgeführt werden. Wie bei den Konnektoren gilt: Kartenterminals dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.