Das E-Health-Gesetz ist seit Ende Dezember 2015 in Kraft. Danach werden alle Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere alle Praxen und Krankenhäuser, in der Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt. In der Folge wurden durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitere Digitalisierungsgesetze auf den Weg gebracht mit weitreichenden digitalen, teils sanktionsbewehrten Umsetzungsverpflichtungen für die vertragszahnärztlichen Praxen. Die Umsetzung der TI in den Zahnarztpraxen erfordert Investitionen in die technische Infrastruktur, Schulungen des Praxispersonals sowie Beratungsleistungen. Demgegenüber stehen bundeseinheitliche Finanzierungsvereinbarungen welche die TI-bezogenen Investitionen refinanzieren. Die Umfrage soll eine valide Datenbasis schaffen, um die tatsächlichen Kostenaufwendungen der Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe für die Telematikinfrastruktur abzubilden. Dabei geht es sowohl um die Kosten, die durch Refinanzierungspauschalen abgedeckt werden, als auch um Mehrkostenaufwendungen, die durch die Zahnarztpraxen zu leisten waren.
Die Auswertung ist in folgendem E-Paper zu finden.