Das Berufsbildungsgesetz schreibt den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Die Verträge müssen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge bei der zuständigen Stelle (Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29, 48147 Münster) vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Einzureichen sind die Vordrucke aus den Downloads:
- 3 Exemplare des Berufsausbildungsvertrages
- 1 Antrag auf Eintragung (Erfassungsbeleg)
- 1 Kopie der ärztlichen Bescheinigung nach Maßgabe des Jugendarbeitsschutzgesetzes, wenn Ihre Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind. Die Untersuchung kann bei der Hausärztin oder beim Hausarzt durchgeführt werden. Berechtigungsscheine für die Abrechnung der Leistung erhalten die Auszubildenden bei der Stadtverwaltung.
- 3 Teilzeitverträge, wenn die wöchentliche Stundenzahl reduziert werden soll (kann auch im Verlauf der Ausbildung beantragt werden.)
- 1 Verkürzungsantrag, wenn die Ausbildungsdauer aufgrund der Vorkenntnisse verkürzt werden soll, mindestens FOR oder abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich (kann auch innerhalb des ersten Ausbildungsjahres beantragt werden).
Nähere Informationen zu den Abläufen und Inhalten erhalten Sie in unseren Merk- und Info-Blättern zum Download.
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Das Gesetz verlangt einen schriftlichen Vertrag für die Ausbildung.
Sie reichen den Vertrag vor Beginn der Ausbildung ein.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nimmt den Vertrag an.
Die Adresse lautet Auf der Horst 29, 48147 Münster.
Nötige Unterlagen:
- Sie legen 3 Kopien von dem Ausbildungs-Vertrag bei.
- Sie füllen einen Antrag auf Eintragung aus.
- Sind Sie unter 18 Jahre alt?
- Dann legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor.
- Der Hausarzt oder die Hausärztin führt die Untersuchung durch.
- Die Stadt-Verwaltung hat dafür das passende Formular.
- Dann legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor.
- Weniger Stunden pro Woche zu arbeiten ist möglich.
- Dafür müssen Sie 3 Teilzeit-Verträge einreichen.
- Dafür müssen Sie 3 Teilzeit-Verträge einreichen.
- Sie können die Ausbildungs-Dauer verkürzen.
- Dafür stellen Sie einen Verkürzungs-Antrag.
- Das geht nur mit Vorkenntnissen.
- Oder wenn Sie eine medizinische Ausbildung haben.
- Dafür stellen Sie einen Verkürzungs-Antrag.
Weitere Informationen finden Sie über diesen Link in unseren Merk- und Info-Blättern zum Download.