Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), über die die Patienten verfügen, darf nur mit Hilfe eines eHBA erfolgen, der über spezifische Sicherheitsmerkmale verfügt und eine sichere Authentifizierung und eine elektronische Signatur ermöglicht.
Die gesetzliche Zuständigkeit für die Ausgabe sowohl von papierbasierten als auch elektronischen Heilberufsausweisen liegt bei den Zahnärztekammern. Die Herausgabeprozesse werden bundesweit vereinheitlicht. Die Koordination hierfür hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) übernommen.
Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, das IT-Systeme aus Zahnarztpraxen, Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen miteinander verbindet. Die „Gesamtbetriebsverantwortung" für die Errichtung der Telematikinfrastruktur liegt bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik). Diese organisiert auch die Erprobungsphasen in den Testregionen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bearbeitet die Anträge zur Ausgabe von elektronischen Zahnarztausweisen (eZA). Wozu sie dienen, wer sie benötigt und wo man sie bekommt, lesen Sie bitte ausführlich im Download "der elektronische Zahnarztausweis".
Der eZA ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Zahnärzteschaft und kann auch im Rahmen der zukünftigen Telematik-Infrastruktur bis zu seinem Ablauf eingesetzt werden. Der eZA ist eine Signaturkarte und erfüllt zugleich die Funktion eines Sichtausweises, da er mit einem Foto versehen ist.
Beantragung des elektronischen Zahnarztausweises
Die Beantragung eines elektr. Zahnarztausweises erfolgt direkt im Antragsportal eines zugelassenen Zertifizierungsanbieter (ZDA). Bei Fragen und Problemen rund um das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Anbieter. Aktuell sind dies:
D-Trust GmbH - Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/
Support-Hotline: Tel-Nr.: 030 / 2598 4050 (Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr)
medisign GmbH
https://www.ehba.de
Medisign-Kundencenter: Tel-Nr.: 0211 / 77008-390 (Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr)
SHC+CARE
https://shc-care.de/produkte/heilberufsausweis-ehba/ezahnarztausweis/292
Support-Hotline: Tel-Nr.: 06251 / 7026-455 (Montag – Freitag von 7:00 Uhr – 19:00 Uhr)
T-Systems
https://antragsportal.hba.telesec.de
Support-Hotline: Tel-Nr.: 0800 / 1183307 (Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 17:00 Uhr)
Für mögliche weitere Fragen bzgl. der Beantragung eines elektr. Zahnarztausweises steht Ihnen die Abteilung Mitgliedschaft der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe unter der Durchwahl 0251 507-566 gerne zur Verfügung.
Wichtig: Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Zustellung des eZA können im Einzelfall bis zu acht bis zehn Wochen vergehen. Stellen Sie den Antrag daher unbedingt frühzeitig.
Bei Fragen zur Nutzung des elektr. Zahnarztausweises während der Anmeldung am ZOD-Abrechnungsportal der KZVWL oder zum ZOD-Abrechnungsportal an sich wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline der KZVWL unter 0251 / 507-333.