17/08/2023

KZVWL zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG): Digitalisierung ja, aber bitte an der Versorgung orientiert

KZVWL-Positionspapier zu den wichtigsten Punkten im DigiG

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) vorgelegt. Das Gesetz soll die im März 2023 vorgestellte Digitalisierungsstrategie des BMG umsetzen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt und auf Praxistauglichkeit geprüft. In dem angehängten Positionspapier setzen wir uns mit den wichtigsten Punkten auseinander.

Als Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stehen wir absolut zur Digitalisierung. Das zeigen unsere Zahnarztpraxen auch dadurch, dass sie einen hohen Ausstattungsgrad an Telematik-fähiger Hard- und Software aufweisen und stets in großer Anzahl bei Pilotprojekten unterstützen. Durch die vielen Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir Teile des Referentenentwurfes kritisch.

Statt auf transparenten und kollegialen Austausch wird auf eine Fristen- und Sanktionspolitik gesetzt, ohne ausreichende Testphasen und aus unserer Sicht sinnvolle Einführungsfristen. Wenn wir möglichst viele Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei der Digitalisierung mitnehmen möchten, müssen die Vorgaben und Anwendungen auch für die Leistungserbringer umsetzbar sein und – das ist noch viel wichtiger – sie müssen einen deutlichen Mehrwert für die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger bringen.

Dabei hat die Zahnärzteschaft in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen schon eine eigene Anwendung, die auf der Telematikinfrastruktur basiert, etabliert: Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren ersetzt ab dem 1. Januar 2024 vollständig die Heil- und Kostenpläne auf Papier. Viele unserer Erfahrungen daraus könnten in die Entwicklung weiterer TI-Anwendungen fließen.

Hintergrund

Im März hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach seine „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ vorgestellt und in diesem Zusammenhang das Digital-Gesetz (DigiG) mit dem Kernstück elektronische Patientenakte (ePA) angekündigt. Inhalte des Strategiepapiers sind neben einer Vision und Zielen für die Digitalisierungsvorhaben auch regulatorische Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strategieumsetzung. So sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen, bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen und bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben unter Nutzung von Gesundheitsdaten aus dem FDZ Gesundheit durchgeführt und initiiert werden.

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