31/08/2023

Gesundheitsdaten: Aufklärung zu Risiken demnächst aus der Datenverarbeitung

Die KZVWL zweifelt am Nutzen von Datenauswertungen durch die GKV ohne Einwilligung von Patienten.

Versichertendaten sollen von der gesetzlichen Krankenversicherung künftig groß ausgewertet werden. So sieht es der Entwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vor. Ohne dass es konkrete und hocheffiziente Prognosemodelle gibt, sollen Krankenkassen laut dem Entwurf mit automatischen Auswertungen künftig Patienten zu Gesundheitsrisiken informieren. Eine Überprüfung approbierter Leistungserbringer, wie zum Beispiel durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin im Falle von zahnmedizinischen Daten, ist dafür nicht vorgesehen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KZVWL) kann in diesem Vorgehen keinen positiven Nutzen für Patienten erkennen und zweifelt am Nutzen dieser Maßnahme.

„Ohne Einwilligung von Patienten sollen Krankenkassen demnächst äußerst sensible und hoch schützenswerte Gesundheitsdaten automatisiert auswerten und diese dann über mögliche Gesundheitsrisiken informieren, heißt es in dem Referentenentwurf. Weil die Zahnärzte und Ärzte keinen Überblick über die gesamten Gesundheitsdaten hätten. Das verwundert uns sehr, denn eigentlich soll die elektronische Patientenakte (ePA), die künftig auch alle Verordnungsdaten und eine Medikationsliste enthalten soll, dies leisten. Trotzdem werden in diesem Gesetzesentwurf jetzt die Krankenkassen mit dieser Aufgabe betraut, die in der (zahn)medizinischen Beratung bei Behandlern angesiedelt ist“, bemängelt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

Dabei stelle sich auch die Frage, wie die Krankenkassen dieses Vorhaben umsetzen. „Wir halten dieses Vorgehen für durchweg unbrauchbar im Sinne der Patientensicherheit. Laut aktueller Studienlage gibt es keine automatischen Prognosemodelle für diese Datenmenge, deren Fehleranfälligkeit auf einem akzeptablen Minimum liegt. Zudem können wir davon ausgehen, dass ein solches Vorgehen, bei dem Krankenkassen plötzlich aus dem Nichts bei Patienten anrufen und davor warnen, dass ein besonderes Risiko für eine bestimmte Erkrankung vorliege, nur zu einer größeren Verunsicherung bei Patienten beiträgt“, fügt Michael Evelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL, hinzu.

„Wir haben evidenzbasierte Vorsorgeprogramme und ein individuelles Vertrauensverhältnis zu unseren Patienten. Wir sind ganz klar dafür, die derzeitigen TI-Anwendungen wie ePA und elektronisches Rezept sinnvoll auszubauen, statt jetzt ein neues Heftpflaster für diese zu erfinden“, sagt Seib.

Daher schließt sich die KZVWL der Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer an.

Zur Stellungnahme: www.zahnaerzte-wl.de/stellungnahme-gdng

Zum Hintergrund

Anfang August hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgelegt. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zielt darauf ab, der Forschung schneller und größerem Umfang den Zugang zu Gesundheitsdaten zu ermöglichen, um die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung zu steigern. Bestandteil des GDNG ist auch die Opt-out-Regelung für Daten der elektronischen Patientenakte. Das bedeutet, wenn Patienten nicht aktiv der Nutzung ihrer Daten widersprechen, werden diese automatisch zu Forschungszwecken weitergeleitet. Datenschützer äußerten bereits Bedenken für diese Regelung.

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