Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Vertreter der Beihilfe haben sich gemeinsam auf eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen der Parodontologie verständigt. Damit wird die moderne Parodontologie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) weitgehend abgebildet und zu höheren Honoraren vergütet.
Mit sechs neuen Beschlüssen wird nun die Abrechnung der Parodontitis-Behandlung auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) neu geregelt. Weil die GOZ einige dieser modernisierten Leistungen nicht abdeckt, wurde mit Analogabrechnungen eine einvernehmliche Lösung beschrieben. Diese Vereinbarung schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat damit seine Handlungsfähigkeit bei der Lösung strittiger Auslegungen der GOZ erneut bewiesen.
Der Tabelle aus dem Downloadbereich auf dieser Seite können Sie die konsentierten Analogpositionen mit Leistungstext, €-Beträgen und Hinweisen zur Abrechnung dieser Ziffern entnehmen. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen, sollte die verpflichtende Leistungsbeschreibung auf der Rechnung angegeben werden.
Moderne PAR-Therapie für Privatversicherte
Konsentierte Analogpositionen mit Leistungstext und Euro-Beträgen
PAR-Therapie Berechnung nach Maßgabe der GOZ und GOÄ
FAQ zur Abrechnung der modernen PAR
Hinweise für Privatversicherte Die PAR-Therapie gemäß S3-Leitlinie
Beschlüsse Beratungsforum leitliniengerechte PAR
Pressemitteilung Moderne PAR-Therapie BZÄK PKV-Verband