10.04.2025

Entfall der Papiervordrucke – Änderung der Vordrucke für Sonstige Kostenträger

Die Papiervordrucke 2, 3a, 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c und 5d sind aus Anlage 14 im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte seit dem Frühjahr 2025 entfallen, da diese mit Einführung und Überführung in das EBZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Verwendung mehr finden.

Was ist zu beachten
  • Aufgrund des Einsatzes im Bereich der Sonstigen Kostenträger waren diese bislang weiterhin vorgehalten worden, da hier Anträge und Genehmigungen nach wie vor in Papierform auf den noch vorhandenen Papiervordrucken abgewickelt werden.
  • Künftig kommen auch für die Sonstigen Kostenträger die in Anlage 14c des BMV-Z vereinbarten eFormulare im Papierformat zum Einsatz.
  • Die in den eFormularen enthaltenen EBZ-spezifischen Datenfelder werden für Personen, die aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften über die Gewährung von Heilfürsorge einen Anspruch auf unentgeltliche zahnärztliche Versorgung haben, seitens der Zahnarztpraxen nicht auszufüllen sein; dagegen sind die für die Genehmigung benötigten inhaltlichen Angaben wie 
    • Befunde,
    • vorgesehene Therapie etc.

          abgebildet und anzugeben.

  • Zur Verwendung für die Sonstigen Kostenträger sind die Papiervordrucke nicht als XML-Datei zu erstellen, sondern im PDF-Format.
  • Es steht Ihnen frei, ob die Papiervordrucke als Formular nachgestellt, ausgedruckt und wie ein Formular bedruckt oder im Blanko- Bedruckungsverfahren ausgedruckt werden. 

Das bedeutet, dass wir ab sofort keine alten Vordrucke mehr zur Verfügung stellen bzw. sie auch micht mehr bestellt werden  können.

Wir bitten um Beachtung.

 

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  1. Bundesmantelvertrag

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