25.07.2025
Hinweis für alle Gerichtsgutachter
Zum 1. Juni 2025 wurden die Honorargruppen des JVEG leicht angehoben (M1: 87 Euro, M2: 98 Euro, M3: 131 Euro). Wurde der Auftrag allerdings vor dem 1. Juni 2025 erteilt, sind Vergütung und Entschädigung nach bisherigem Recht zu berechnen.
Das von der Rechtsabteilung der ZÄKWL zur Verfügung gestellte Formular zur automatisierten Abrechnung wurde entsprechend aktualisiert und den Gutachtern zugesandt.
Weitere Kammermitglieder, die Interesse an dem Programm (Excel) haben, können sich gerne unter recht@zahnaerzte-wl.de oder 0251 / 507 501 melden.