Kündigungsschutz auch in Kleinbetrieben
Dies ist der Fall, wenn sie rechtlich als sittenwidrig oder treuwidrig zu bewerten ist. Demnach hat ein Arbeitgeber auch bei Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei Ausspruch von Kündigungen ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme
zu beachten. Arbeitnehmer werden so jedenfalls vor willkürlichen Kündigungen geschützt
Das Arbeitsgericht Köln hat vor dem Hintergrund die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte, da er meinte, der
Arbeitnehmer wolle sich nur vor der Arbeitsleistung drücken (Az. 8 Ca 7334/20).
Zwar fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, sodass der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund für die Rechtswirksamkeit einer fristgerechten Kündigung vor Gericht darlegen musste. Dennoch bewertete das Gericht die Kündigung als sittenwidrig und treuwidrig. Der Arbeitnehmer habe sich nur an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten, betonten die Richter.