Qualifikation zur Hygienekraft
Qualifikation zur Hygienekraft
Melden Sie sich zum Kurs "Qualifikation zur Hygienekraft" an!
Dieser richtet sich an Mitarbeiter/innen und Quereinsteiger/innen, die künftig ausschließlich mit der Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis beschäftigt sind und keine vorherige Ausbildung zur ZFA erfolgreich absolviert haben.
Anmeldung und weitere Informationen
Termine:
1. Kurstag: 30.01.2026 (8 Tage insgesamt)
Ihr Nutzen:
- Sie können nach dem Kurs rechtlich gesichert, Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene im Aufbereitungsraum durchführen
- Sie kennen übertragbare Krankheiten, Infektionsquellen, -wege und -gefahren
- Sie kennen Maßnahmen zur Infektionsvermeidung und Immunisierung
- Sie wissen um die Bedeutung der Hygiene für Praxen, Arbeitsplätze, Patienten, Kollegen und die eigene Person
- Sie können Arbeitsmittel für Hygienemaßnahmen (z. B. Desinfektions- und Sterilisationsgeräte) sachgerecht handhaben, einschl.
Pflege und Wartung
- Sie können Maßnahmen der Hygienekette auf Basis der individuellen Praxis-Arbeitsanweisungen im Aufbereitungsraum durchführen
- Sie können kontaminierte Medizinprodukte und Abfälle erfassen, sammeln wiederaufbereiten und entsorgen
- Sie können im Aufbereitungsraum die Durchführung der Hygienemaßnahmen organisieren, dokumentieren und überprüfen
- Sie erhalten die Möglichkeit, am Kurs „Qualifikation zur Stuhlassistenz“ teilzunehmen.
Kursinhalte:
- Einführung, Definition, Instrumentenkunde, Infektionsprophylaxe
- Reinigung, Desinfektion, Verpackung, Sterilisation, Lagerung, Dokumentation, Freigabe, Validierung
- Hygieneplan und Hygienemaßnahmen im Aufbereitungsraum durchführen
- Umfangreiche praktische Übungen zur Aufbereitung
- Arbeitsschutz bei der Aufbereitung
Zulassungsvoraussetzung: Schriftlicher Eingangstest ca. 4-6 Wochen vor Kursbeginn.